Sodenkamp: Totgeschlagen - Totgeschwiegen

27.01.2004 Reden FDP-Landtagsfraktion NRW

Sehr verehrte Damen und Herren, verehrte Frau Bürgermeisterin, lieber Wolfgang Abels, lieber Reinhard Klenke, liebe Freunde, lesbische und schwule Opfer des nationalsozialistischen Terrors finden in der öffentlichen Debatte, sei es beim Holocaust-Mahnmal oder der Diskussion um die Entschädigung, so gut wie nicht statt. Obwohl in den letzten Jahren viele Schritte hin zu einer Gleichberechtigung lesbischer und schwuler Menschen getätigt wurden, obwohl homosexuelle Liebe in weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr tabuisiert wird, fand die Geschichte der Lesben und Schwulen im Dritten Reich in der Bundesrepublik lange keine adäquate Erinnerung. Dies gilt leider auch für die Wissenschaften, die erst in den achtziger Jahren Stigmatisierung und Verfolgung von Lesben und Schwulen durch das NS-Regime zu thematisieren begannen. Dabei war die Verfolgung und Unterdrückung von Lesben und Schwulen in der nationalsozialistischen Diktatur vielfältiger Art. Recht unmittelbar nach der Machtergreifung wurden zahlreiche Szenelokale in SA-Sturmlokale umgewandelt. Heinrich Himmler, der „Reichsführer SS“ und Chef der Polizei sah in der Homosexualität eine Gefahr für den „Männerstaat“ und er befahl ihre gnadenlose Verfolgung. Rund 50.000 Schwule wurden zwischen 1933 und 1945 gerichtlich abgeurteilt. Zirka 10.000 kamen ins KZ. Für SS- und Polizeiangehörige wurde 1941 sogar die Todesstrafe für Homosexualität eingeführt. Auch die Kastration wurde angewendet. Oft wurden weltanschauliche Gegner (hauptsächlich katholische Priester) als „Sittlichkeitsverbrecher“ hingestellt, um sie somit kriminalisieren zu können und die Position der katholischen Kirche zu schwächen. Im KZ waren Homosexuelle oft besonderen Erniedrigungen und Quälereien ausgesetzt. Die Todesrate lag höher als bei anderen Häftlingen. Vor allem bei den speziellen Sonderkommandos und durch medizinische Versuche (z.B. Hormonversuche) kamen viele Homosexuelle zu Tode. Lesbische Frauen wurden als „asozial“ bezeichnet. Doch die historische Forschung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Regime vor allem in jenen Bereichen zur Radikalisierung neigte, in denen der gesellschaftliche Grundkonsens mit den ideologischen Vorstellungen der Machthaber übereinstimmte. Homosexualität wurde über Jahrhunderte hinweg geächtet und verfolgt. Diskriminierung und Ausgrenzung waren für Schwule und Lesben lange Zeit an der Tagesordnung. Ein „Coming out“ war undenkbar. Dieser Vorurteilskonsens hat mit dazu beigetragen, dass Lesben und Schwule im Nationalsozialismus als „staatsgefährdend“ und als „fremde, minderwertige Elemente“ eingestuft werden konnten und dies in weiten Teilen der Bevölkerung nicht nur hingenommen wurde, sondern auch als Zeichen des „gesunden Volksempfindens“ gedeutet werden konnte. Gerade wir Deutsche haben durch die Zeit des Nationalsozialismus erfahren müssen, dass Vorurteile und Diskriminierung von Minderheiten und eine menschenverachtende Sprache zu Verfolgung und Mord führen können. Daraus gilt es Lehren zu ziehen und den Anfängen zu wehren. Die Geschichte der frühen Bundesrepublik berichtet aber auch von der Ignoranz der Mehrheitsgesellschaft gegenüber der Verfolgung nicht genehmer Minderheiten. Dies zeigte sich zuallererst bei Fragen der Entschädigung und nicht zuletzt in Bezug auf den berüchtigten §175 StGB, der in der Fassung von 1955 trotz seiner rassistischen Komponenten als mit dem Rechtsstaat vereinbar aufrechterhalten wurde. Für die Opfer war damit eine Antragstellung auf Wiedergutmachung nur unter großen Belastungen möglich. So haben in den 50er Jahren gerade 23 schwule Männer gewagt, entsprechende Anträge zu stellen. Viele Beispiele aus den Anfangsjahren der Republik zeigen, dass die Verfolgung und Diskriminierung nicht mit dem Ende des Nationalsozialismus in Deutschland endete. Diese Beobachtung lässt sich auf die historische Forschung übertragen. Hier existierten lange Jahre offenbar mehrere Historiographien nebeneinander: hier offiziöse Geschichtswissenschaft, dort eine Art von szeneinterner Geschichtsschreibung. Die eine hat von den Lesben und Schwulen und ihrem Schicksal im nationalsozialistischen Deutschland nur am Rande Notiz genommen. Die andere kümmerte sich um nichts anderes. Erst in den letzten Jahren konnte das Thema in die Normalität geschichtswissenschaftlicher Arbeit gehoben werden. Dies mag mit einem gewissen „schwulen“ Zeitgeist zu tun haben, in dem für viele Menschen die sexuelle Orientierung kein Grund mehr für Vorurteile ist. Lesbische und schwule Paare sind zu einem Teil der Normalität geworden. Aber es gibt sie noch: die ewig Gestrigen, die eine andere sexuelle Orientierung nicht akzeptieren wollen und Lesben und Schwule als Sündenböcke für gesellschaftliche Probleme auszumachen versuchen. Daher ist es wichtig, sich an die deutsche Vergangenheit zu erinnern. Wichtig, sich vor Augen zu führen, welche Folgen Intoleranz und Vorurteile haben können. Und leider begegnen wir noch immer der Intoleranz: sei es gegen Migrantinnen und Migranten, Ausländer, anders Gläubige oder eben Lesben und Schwule. An diesem Punkt holt uns die Vergangenheit unvermittelt wieder ein. Erinnerung an die unbekannten Opfer des Nationalsozialismus ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Erinnerungsorte für die lesbischen und schwulen Opfer des Nationalsozialismus, wie dieses Mahnmal in Köln, sind nach Außen sichtbare Zeichen, dass wir diese Opfer nicht vergessen. Aber gerade jetzt ist es ebenso wichtig, den wenigen noch lebenden schwulen und lesbischen Opfern auch von staatlicher Seite eine finanzielle Zuwendung zukommen zu lassen. Wohlwissend, dass damit weder Unrecht noch Leid gesühnt werden können, aber dennoch als Zeichen dafür, dass der deutsche Staat für alle Opfer des Nationalsozialismus Verantwortung übernimmt und als typisches nationalsozialistisches Unrecht anerkennt. Wir haben im letzten Jahr mit dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung der „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ dazu einen ersten Beitrag geleistet. Dadurch soll im Sinne eines kollektiven Ausgleichs das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht anerkannt und die schwul-lesbische Bürger- und Menschenrechtsarbeit gefördert werden. Zweck der Stiftung soll es sein, schwul-lesbisches Leben in Deutschland wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen, die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, durch Öffentlichkeitsarbeit einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Schwulen und Lesben entgegenzuwirken sowie Bürgerrechtsarbeit zu fördern. Darüber hinaus haben wir einen Antrag in die aktuellen Haushaltsberatungen des Landes NRW eingebracht, 750.000 € für Landesstiftungen zur Verfügung zu stellen, die sich schwul-lesbischen Themen widmen. Dies ist für alle Haushaltsberatungen seit 1946 ein Novum. Damit soll der verstärkt aufkeimende Stiftungsgedanke für schwul-lesbische Arbeit nutzbar gemacht werden. Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass wir heute mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften begonnen haben, eine rechtliche Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare anzustreben. Einiges ist schon getan worden, vieles muss dazu noch folgen. Aber lassen Sie uns dabei nicht jene vergessen, die für ihre sexuelle Orientierung nicht bloß Vorurteilen begegnen mussten, sondern verschleppt und ermordet wurden. Gleiche Rechte und Pflichten heißt dann nämlich auch gleiche Anerkennung des Leids. Gesellschaftlich, wissenschaftlich und politisch. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hier geht es zu der entsprechenden Meldung.

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