FDP begrüßt Entscheidung zu Verweilverbot am Brüsseler Platz
Görzel: Verwaltungshandeln war nicht abgewogen und unverhältnismäßig
24.04.2025 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, den Eilanträgen gegen die Allgemeinverfügung für ein Verweilverbot am Brüsseler Platz stattzugeben.
„Das Gericht hat heute bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben: Ein pauschales Verweilverbot ist nicht das mildeste Mittel und nun voraussichtlich auch rechtswidrig. Statt mit dem Vorschlaghammer zu agieren, hätte die Stadt intelligentere Lösungen finden müssen – zum Beispiel mit besserer Präsenz des Ordnungsdienstes oder gezielten Lärmschutzmaßnahmen“, erklärt Volker Görzel, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zuvor explizit gefordert, dass Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen werden – und dabei selbst ein Verweilverbot als denkbares Instrument genannt.
„Die Stadt steht jetzt zwischen den Stühlen zweier Gerichte. Wir können als Kommune keinen juristischen Schlagabtausch zwischen OVG und VG austragen. Gleichzeitig darf die Stadt auch nicht willkürlich agieren. Der vom Verwaltungsgericht attestierte Ermessensfehler macht deutlich, dass bei solch weitreichenden Eingriffen in Freiheitsrechte nicht aus politischem Druck heraus gehandelt werden darf – hier braucht es Sorgfalt, Transparenz und eine saubere juristische Grundlage“, so Görzel weiter.
Die FDP fordert die Abschaffung des Verweilverbots und warnt vor einer Symbolpolitik, die zu einem gefährlichen Präzedenzfall für andere belebte Plätze in der Stadt werden kann. „Köln lebt von seiner Vielfalt, von spontanen Begegnungen und vom geselligen Miteinander auch nach 22 Uhr. Wenn wir beginnen, diese urbanen Räume mit allgemeinen Aufenthaltsverboten zu reglementieren, laufen wir Gefahr, unsere Innenstadt Stück für Stück zu entleeren. Köln ist kein Eifeldorf“, so Görzel weiter.
Die Stadt Köln hat das Verweilverbot mittlerweile bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.