Gängelung an Feiertagen ist ein Ärgernis

18.04.2003 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Kölner Stadtverwaltung hat "traditionell" mit einer Presseerklärung auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetzes für die Karwoche hingewiesen. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanz, verboten. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet. Dazu erklärt "traditionell" der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite: „Ab Gründonnerstag heißt es wieder das staatlich verordnete Trübsalblasen. Vieles, was einem im grauen Alltag Freude bereitet, ist verboten. Sportveranstaltungen, Kabarett, Theateraufführungen, Tanzen oder Zirkus sind nicht erlaubt. Auch müssen am Karfreitag die Oper, das Schauspielhaus, der Musicaldome sowie die Puppenspiele geschlossen bleiben. Diese antiquierte, obrigkeitsstaatliche Verordnung belegt eindrucksvoll, wie es um Deutschland und seine Reformfähigkeit steht. Religiöse Gefühle und Bräuche sind zu achten. Warum muss dafür aber ganz Köln in Haftung genommen werden? Für die Kölner FDP ist diese Feiertagsregelung ein Ärgernis, weil damit das gesamte gesellschaftliche Leben per Verordnung lahm gelegt wird. Darum gehören solche Gesetze abgeschafft. Der Staat hat sich nach unserer Meinung nicht einzumischen, wie die Bürgerinnen und Bürger ihre Feiertage zu begehen wünschen. Wir können jedenfalls kein mit Bußgeld zu ahndenden Frevel darin erkennen, mit seinen Kindern in den Zirkus zu gehen, im Kabarett über einen Witz zu lachen oder in der Oper einer klassischen Aufführung zu lauschen. Wenn schon so gerne über Werte in einer Gesellschaft gesprochen wird, ist doch die Frage erlaubt, ob die verbotenen Veranstaltungen nach staatlicher Meinung tatsächlich als weniger wertvoll einzustufen sind, als das deutsche Fernsehprogramm an diesen „stillen Tagen“.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.

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