Staatliche Gängelung an Feiertagen ein Ärgernis
01.11.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Kölner Stadtverwaltung hat mit einer Presseerklärung noch einmal auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetzes für Allerheiligen und Totensonntag hingewiesen. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanz verboten. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite: Am heutigen Feiertag gibt es wieder das staatlich verordnete „Trübsal blasen“. Vieles, was einem im grauen Alltag Freude bereitet, ist verboten: Sportveranstaltungen, Kabarett, Theateraufführungen usw. Jemanden zum Tanzen oder die Kinder zum Zirkus ausführen, ist nicht erlaubt. Diese antiquierte, obrigkeitsstaatliche Verordnung belegt eindrucksvoll, wie es um Deutschland und seine Reformfähigkeit steht. Religiöse Gefühle und Bräuche sind zu achten. Warum muss dafür aber ganz Köln in Haftung genommen werden? Für die Kölner FDP ist diese Feiertagsregelung ein Ärgernis, weil damit das gesamte gesellschaftliche Leben per Verordnung lahm gelegt wird. Darum gehören solche Gesetze abgeschafft. Der Staat hat sich nach unserer Meinung nicht einzumischen, wie die Bürger ihre Feiertage zu begehen wünschen. Wir können jedenfalls keinen mit Bußgeld zu ahndenden Frevel darin erkennen, im Kabarett über einen Witz zu lachen oder im Theater einer unterhaltenden Aufführung zu lauschen. Hier geht es zu mehr Argumenten für "Mehr Freiheit in der Freizeit!" und weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.