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05.10.2018
Kölnische Rundschau
Pressemeldung
Kein Verbot von Methode "Schreiben nach Gehör"
Schulen sollen frei entscheiden können
Die Methode "Schreiben nach Gehör" oder auch "Lesen durch Schreiben" wird in NRW nicht verboten. Dies soll aus dem neuen Masterplan Grundschule, der in diesem Jahr durch die Landesregierung vorgelegt werden soll, hervorgehen, so berichtet die Kölnische Rundschau.
In der ersten Klasse darf nach wie vor nach der umstrittenen Methode gelehrt werden, künftig "sollen Lehrer aber die Anwendung auf „die Anfangsprozesse des Lesen- und Schreibenlernens begrenzen und von Anfang an zum normgerechten Schreiben hinführen", so Schulministerin Yvonne Gebauer.
In der ersten Klasse darf nach wie vor nach der umstrittenen Methode gelehrt werden, künftig "sollen Lehrer aber die Anwendung auf „die Anfangsprozesse des Lesen- und Schreibenlernens begrenzen und von Anfang an zum normgerechten Schreiben hinführen", so Schulministerin Yvonne Gebauer.
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