Angleichung der Honorare für Dozierende der VHS-Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache"

15.12.2016 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragssteller haben gebeten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Angleichung der Honorare für Dozierende bei der VHS Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, 3821/2016 in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 19.01.2016 aufnehmen zu lassen:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert: 
Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend vom Verwaltungsvorschlag die Angleichung der Honorare für Dozierende bei der Volkshochschule Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ zum 1. Januar 2017 in den Sprachniveaus A1 bis B1 des Europäischen Referenzrahmens auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit anzupassen. 
Der notwendige Mehrbedarf wird aus dem Teilergebnisplan 0414 als überplanmäßige Aufwendung im Haushaltsjahr 2017 finanziert. Erforderliche zusätzliche Deckung erfolgt durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV. 
Ab dem Haushaltsplan 2018 ist eine entsprechende Veranschlagung für Folgejahre vorzusehen. 

Begründung: 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 01.07.2016 das Honorar für die Dozierenden der Integrationskurse (I-Kurse) von 23,- EUR auf 35,- EUR pro Unterrichtseinheit angehoben. Dieser Empfehlung ist die VHS nachgekommen. Diese Honoraranhebung wurde aber nicht für Dozierende im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) vorgenommen, obwohl die Zielgruppen vergleichbar sind und die Dozierenden daher auch faktisch eine vergleichbare Dienstleistung erbringen. Dies wird damit begründet, dass deren Honorar in vollem Umfang aus Teilnehmerentgelten finanziert wird und keine BAMF-Zuschüsse wie bei Integrationskursen erfolgen. Wie die Verwaltung selbst aussagt, führt dieser Zustand zu großer Unzufriedenheit bei den Dozierenden, weil gleichwertige Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden. Wenn dieser Mißstand nicht beseitigt wird, droht eine Abwanderung der Dozierenden und gefährdet somit das VHS-Angebot. 
Die Aufforderung des Rates der Stadt Köln vom 22.09.2016 an die Landesregierung„ „die Volkshochschulen in Köln und in NRW aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen angeglichen werden können“, blieb bislang ohne Konsequenzen. Sollte das Land eine entsprechende Unterstützung gewähren, bedarf es keiner Haushaltsfinanzierung. 
Da aber jetzt gehandelt werden muss, sind die notwendigen Mehraufwendungen für 2017 aus den Teilergebnisplan 0414 zu erbringen und eine auftretende Unterdeckung im Rahmen des Budgets des Dezernats IV auszugleichen. Ab dem Haushaltsplan 2018 ist eine entsprechende Veranschlagung auch mittelfristig .einzuplanen. 
Die Antragsteller verweisen zudem darauf, dass sie sich bereits in 2015 grundsätzliche für eine bessere Honorierung der VHS-Dozierenden eingesetzt und daher bei der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 eine Honorarerhöhung für VHS-Dozierende initiiert haben, die im Juni 2016 von der Verwaltung umgesetzt wurde.

CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion

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