Ausstattungszustand und Betriebsbereitschaft von Notstromanlagen in Köln
Anfrage im Ausschuss allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
28.09.2026 Anfragen FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In den vergangenen Monaten sind durch Anschläge verschiedene Infrastrukturen der Stromversorgung angegriffen und beschädigt worden. Daher wurde der Einsatz von Notstromanlagen zwingend erforderlich.
Flächendeckende und teilweise über mehrere Tage andauernde Stromausfälle in großen Teilen des Stadtgebietes wie in Berlin und Reutlingen waren die Folge. Betroffen waren neben Privathaushalten und Unternehmen auch Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime. Da der Anschlag in Berlin im Januar durchgeführt wurde, waren hier die Auswirkungen besonders drastisch.
Die Landesbauordnung NRW schreibt für bestimmte Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime und bestimmte Gebäudetypen wie Versammlungsstätten, Einkaufszentren und Hochhäuser Notstromanlagen vor. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fordert, dass eine Stromversorgung von mindestens 72 Stunden sichergestellt werden soll.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sind alle der nach Landesbauordnung vorgegebenen Liegenschaften der Stadt Köln mit einer der heutigen Vorgaben versehenen Notstromanlagen ausgerüstet?
- Werden alle Liegenschaften in Köln, die nach Landesbauverordnung eine Notstromanlage haben müssen, regelmäßig kontrolliert?
- Sind die Standorte der Feuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr mit Notstromaggregaten ausgestattet?
- Sind die Anlaufstellen der Stadt Köln, die als Sammelpunkte im Katastrophenfall vorgesehen sind, mit Notstromaggregaten ausgestattet?
- Wie viele mobile Notstromaggregate stehen im Notfall bei den Feuerwehren in Köln, dem THW und den vier Hilfsorganisationen (MHD, JUH, ASB und Rotes Kreuz) in Köln zur Verfügung?





.jpg)
