Erweiterung des verpflichtenden Prüfpunkts „Öffentlichkeitsbeteiligung" um den Aspekt „Jugendbeteiligung“ in Verwaltungsvorlagen und Ratsbeschlüssen
Antrag der FDP-Fraktion im Rat
26.06.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:
1. Erweiterung des Prüfpunktes „Öffentlichkeitsbeteiligung" um „Jugendbeteiligung"
In allen zukünftigen Verwaltungs- und Beschlussvorlagen für Rat, Bezirksvertretungen und Fachausschüsse wird der bereits bestehende Abschnitt mit der Überschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung“ um den Aspekt „Jugendbeteiligung“ ergänzt.
Dieser neue Unterpunkt soll sicherstellen, dass die Belange junger Menschen systematisch berücksichtigt werden.
2. Inhaltliche Ausgestaltung
Im erweiterten Abschnitt „Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist unter dem Unterpunkt „Jugendbeteiligung“ darzulegen:
- ob das Vorhaben Auswirkungen auf junge Menschen unter 27 Jahren hat,
- ob und in welcher Form eine Jugendbeteiligung erfolgt ist oder empfohlen wird,
- falls keine Jugendbeteiligung stattgefunden hat oder vorgesehen ist, ist dies zu begründen.
3. Zielsetzung
Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen systematisch zu fördern, ihre Perspektiven frühzeitig einzubeziehen und damit den Anforderungen an eine generationengerechte und partizipative Kommunalpolitik besser gerecht zu werden.
4. Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Formblätter für Vorlagen entsprechend anzupassen und die Mitarbeitenden auf die neuen Anforderungen hinzuweisen.
Die Umsetzung und fachliche Begleitung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie der Stabsstelle Öffentlichkeitsbeteiligung, um bestehende Beteiligungsstrukturen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Eine Schulung zur altersgerechten Beteiligung junger Menschen soll geprüft werden.
Begründung:
Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung im Rahmen des Programms „Kinderfreundliche Kommune“ verpflichtet, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen systematisch zu stärken. Insbesondere die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – darunter Artikel 12, der das Recht auf Beteiligung garantiert – erfordert konkrete Strukturen und verbindliche Prozesse auf kommunaler Ebene. Auch im Konzept „Misch mit“ haben wir uns zu diesen Zielen noch einmal bekannt.
Die Verankerung des Aspekts „Jugendbeteiligung“ im bestehenden Punkt „Öffentlichkeitsbeteiligung“ stellt sicher, dass die Perspektiven junger Menschen frühzeitig und systematisch in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden – und dass transparent gemacht wird, wo Beteiligung erfolgt (oder unterlassen) wurde.
Das stärkt nicht nur die Qualität kommunaler Entscheidungen, sondern auch das Vertrauen junger Menschen in demokratische Verfahren.
Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel und die Anforderungen an eine generationengerechte Politik ist es unerlässlich, Kinder und Jugendliche stärker als eigenständige Zielgruppe kommunalen Handelns zu begreifen – nicht nur in jugendspezifischen, sondern auch in fachfremden Vorhaben.
Der vorliegende Antrag dient somit der konsequenten Umsetzung bestehender Selbstverpflichtungen und Ziele der Stadt Köln im Sinne einer kinder- und jugendfreundlichen Kommune.







