Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Verkehrsausschuss

14.03.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

BESCHLUSS:

Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Vorplanung (LP 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

  1. Die Planung zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse im Innenstadtbereich ist für die Leistungsphasen Entwurfsplanung (LP 3) bis zur Ausführungsplanung (LP 6) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die unterirdische Planungsalternative weiterzuführen.
     

Die Planungskosten für die genannte Alternative für die Leistungsphasen 3 bis 6 HOAI einschließlich der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit betragen ca. 61.190.000 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 54.050.000 € brutto.

  1. Nach der Aufnahme der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Variante im Bedarfsplan des Landes NRW Prüfung, ggf. Anpassung und Umsetzung der folgenden Änderungen, in Abstimmung mit dem Fördergeber.
    1. Entfall des unterirdischen Abzweigs in Richtung Zülpicher Platz.
    2. Planung einer 2-gleisigen unterirdischen Haltestelle am Neumarkt.
    3. Oberirdische Führung der Linie in Richtung Sülz
    4. Einplanung von Vorhaltebauwerken für mögliche Verlängerungen
      • in Richtung Universitätsstraße
      • in Richtung Dürener Straße
      • in Richtung Deutz
    5. Prüfung von alternativen Bauweisen, um die Tiefen zu reduzieren und Übergänge zur Stadtbahn und S-Bahn zu verbessern.
       
  2. Ein übergreifender Architekturwettbewerb ist für die Gestaltung der drei unterirdischen Haltestellen Neumarkt, Rudolfplatz und Moltkestraße durchzuführen.

 

  1. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 35.500.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 (jeweils 9.000.000 € in 2025 und 2026 sowie 17.500.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-West-Achse im Haushaltsjahr 2024.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat der Stadt Köln nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sowie Abschluss des Zuwendungsverfahrens gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über die Ergebnisse zu informieren.

 

  1. Der Rat nimmt die in Anlage 9 dargestellte Qualifizierungsstrategie für den Stadtraum Ost-West-Achse mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 2,3 Mio. € zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung des erforderlichen Finanzierungsbeschlusses auf Grundlage des Variantenentscheids.
     
  2. Die Leistungsfähigkeit der durch die fehlende Durchbindung der Ost-West-Achse für den MIV entstehenden Umwege und entstehenden Routen werden in einem Verkehrsmodell gesondert untersucht und dem Verkehrsausschuss zeitnah vorgestellt. Anhand des Verkehrsmodells wird dargestellt, wie der Entfall der Durchfahrtsmöglichkeit auf der Ost-West-Achse für den MIV im verbleibenden Straßennetz aufgefangen werden kann.
     
  3. Rechtzeitig vor der endgültigen Herstellung der Oberfläche nach dem Bau der Ost-West-U-Bahn wird für die Oberflächengestaltung und Verkehrsführung dem dann erreichten Stand der Verkehrswende und der Förderrichtlinien angepasster Vorschlag vorgelegt. Durchdringungsbauwerke (Treppen, Rolltreppen, Aufzüge…) sind – insbesondere an der Engstelle des östlichen Neumarktzugangs – so zu platzieren, dass oberirdisch eine möglichst breite Trasse für mögliche durchgehende Nutzungen der kommenden Jahrzehnte (Radschnellwege, Schnellbuslinien, autonome Fahrzeuge, MIV…) je nach Mobilitätsbedarf und Förderrichtlinien der Zukunft ermöglicht wird.
     
  4. Während der Bauzeit sind die Anlagen so umzugestalten, dass bereits bei Fertigstellung der Außenäste der Einsatz von Langzügen ermöglicht wird.

 

  1. Bei der Planung aufkommende sinnvolle Ergänzungen und Erweiterungen dieses Beschlusses legt die Verwaltung dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vor.

 

BEGRÜNDUNG:

Mit Schreiben vom 07.02.2025 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Beendigung der Übergangsregelung zur Aufnahme von Maßnahmen in den derzeit gültigen ÖPNV-Bedarfsplan hingewiesen. Dringende Maßnahmen, für welche die Standardisierte Bewertung (HOAI Leistungsphase 2) in Abstimmung mit dem Land und einem auskömmlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis (> 1) abgeschlossen und bis einschließlich dem 31. Juli 2025 beim Ministerium zur Prüfung eingereicht ist, können noch Gebrauch von der Übergangsregelung machen.

Diese Voraussetzung erfüllt für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse im Bereich Innenstadt lediglich die unterirdische Planungsalternative im Beschlussvorschlag A der Verwaltungsvorlage. Die antragstellenden Fraktionen haben sich daher entschieden, um diese Frist einzuhalten, diesem Variantenvorschlag zu folgen und im Anschluss mit den Zuschussgebern über die gesondert vorgeschlagenen Optimierungen und Ergänzungen zu verhandeln.

Vor dem Hintergrund des verkehrspolitischen Ziels, den Umweltverbund zu stärken, und basierend auf den aktuellen Erkenntnissen zu den Auswirkungen der bisherigen Planungen für den innerstädtischen Bereich der Ost-West-Achse, werden diese Planungen überprüft, angepasst und fortentwickelt. Ziel ist es, eine stadtverträgliche Lösung zu entwickeln, die sowohl die Funktion der Ost-West-Achse als Rückgrat einer nachhaltigen Mobilität stärkt als auch den Bedürfnissen aller Teile der Bevölkerung gerecht wird. Dabei sind insbesondere Aspekte der urbanen Aufenthaltsqualität und der optimalen Anbindung aller Verkehrsträger zu berücksichtigen.

Der Innenstadtbereich der Ost-West-Achse zwischen Aachener Weiher und Heumarkt ist ein zentraler Bestandteil des geplanten Ausbaus des KVB-Netzes. Um den dringend notwendigen Kapazitätsausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs schnellstmöglich zu realisieren, ist diese Strecke mit Baubeginn – ebenso wie die Gesamtverbindung zwischen Weiden-West und Bensberg – für den Betrieb von Zügen in Dreifachtraktion provisorisch zu ertüchtigen.

Zur Schaffung zusätzlicher Beförderungskapazitäten und zur Entlastung der bestehenden Ost-West-Achse wird die Planung und Umsetzung einer zweiten Ost-West-Stadtbahnverbindung zwischen Deutz und Lindenthal priorisiert. Kernpunkte der Maßnahme sind der Bau eines U-Bahn-Tunnels zwischen Melaten und Deutz, der um eine U-Bahnstrecke unter der Dürener Straße bis zum Militärring zu erweitern ist. Die Äste nach Sülz, Porz und Flittard verbleiben oberirdisch und werden über die Deutzer Brücke geführt.

Die antragstellenden Fraktionen bekennen sich zu ihrer besonderen Verantwortung, eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung zu entwickeln, die von einer möglichst breiten Mehrheit des Rates getragen wird. Ziel ist es, dieses Projekt als Spiegelbild der Bevölkerung zu beschließen und so dem demokratischen Auftrag des Rates gerecht zu werden. Eine solche breite Zustimmung soll sicherstellen, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Projekts auch bei künftigen Verschiebungen der Ratszusammensetzung auf einem robusten Fundament steht.

Feedback geben