Albach: Rot-Grün führt Generalverdacht durch die Hintertür wieder ein

FDP lehnt Umsetzungsverordnung beim „Kanal-TÜV“ ab

28.11.2013 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Dr. Rolf Albach, MdR

Der Landtag NRW hat in der letzten Plenarsitzung vor den Herbstferien mit den Stimmen von SPD und Grünen die Umsetzungsverordnung zum umstrittenen „Kanal-TÜV“ beschlossen. Die FDP hat gegen die Verordnung gestimmt. Hierzu erklärt Dr. Rolf Albach, Umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln:

„Der Wortbruch von Ministerpräsidentin Kraft ist nun endgültig besiegelt worden. Im Landtagswahlkampf 2012 hatte sie versprochen, dass ´Omas klein Häuschen´ von der Dichtheitsprüfung ausgenommen werde. Mit der vorgelegten Verordnung führen SPD und Grüne regelmäßige Fristen zur Dichtheitsprüfung auch außerhalb von Wasserschutzgebieten ein. 

Die FDP-Fraktion hat gegen die Pläne gestimmt, den Generalverdacht gegen Hausbesitzer und Mieter durch die Hintertür einzuführen. Es ist gut, dass es erstmals ein Monitoring gibt, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu den möglichen Gefahren durch private Abwässer zu erlangen. Dass erste Fristen von Gesetz und Verordnung greifen, bevor das Monitoring abgeschlossen wird, zeugt jedoch von Aktionismus und Ideologie. Es wäre besser, wenn Rot-Grün erst einmal das Monitoring abwarten würde, dieses auswertet und dann durchdachte Maßnahmen ergreift.

Dass die Bürgerinnen und Bürger in Flittard im Wasserschutzgebiet beispielsweise zur Dichtheitsprüfung von der Landesregierung gezwungen werden und der Stadtrat die Bürger in Stadtteilen außerhalb eines Wasserschutzgebietes, z.B. in Stammheim, von der umstrittenen Maßnahme befreien kann, kann man den Bürgern rational nicht erklären.“

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Rolf Albach

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