Sachkundige Einwohner und Bürger
Verstärkung für die Fraktion
Neben Ratsmitgliedern kann der Rat in seine Ausschüsse auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner entsenden.
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Zu stimmberechtigten Mitgliedern der Ausschüsse können vom Rat sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt werden. Ausnahmen sind Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss. Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger besitzen im Ausschuss volles Stimmrecht. Ihre Anzahl darf die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen. Neben den stimmberechtigten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger können die Fraktionen zusätzlich sachkundige Bürgerinnen und Bürger mit nur beratender Stimme - also ohne Stimmrecht - entsenden.
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden vom Rat gewählt. Sie sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen beratend teilzunehmen, stimmberechtigt sind sie jedoch nicht. Zur sachkundigen Einwohnerin beziehungsweise zum sachkundigen Einwohner können volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde gewählt werden.








