Albach: Verbot ist übertriebene Einschränkung

FDP befürwortet möglichen Einsatz von QR-Codes an Grabmalen

30.01.2014 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Dr. Rolf Albach, MdR

Die Verwaltung der Stadt Köln möchte durch eine Neufassung der Friedhofssatzung die Nutzung von QR-Codes an Grabstätten untersagen. Die FDP-Ratsfraktion hat hierzu einen Änderungsantrag für die kommende Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün gestellt. Dr. Rolf Albach, Umweltpolitscher Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, erklärt dazu:

„Es ist Konsens, dass Friedhöfe Orte der Ruhe sind. Eine normale Unterhaltung wird jedoch normalerweise toleriert. Die Nutzung von QR-Codes muss nicht notwendig zu einer Lärmbelästigung führen. QR-Codes sind auch nicht die einzige mögliche Quelle für Lärm auf dem Friedhof. Es gibt kein Verbot, eine Internet-Adresse in einen Grabstein zu gravieren oder auf dem genehmigungsfähigen Schild der Friedhofsgärtner zu notieren. Von daher sind Ursache und Wirkung nicht ausreichend verbunden. 

Das Verbot stellt eine übertriebene Einschränkung der Freiheit von Steinmetzen und Hinterbliebenen dar, von denen niemand Interesse an Lärm auf dem Friedhof hat. Vielmehr sind Online-Kondolenzbücher heute Stand der Technik und in der Gesellschaft völlig akzeptiert. Das Abrufen am Grab erscheint zeitgemäß. 

Eine Beschränkung auf eine Lautstärke von 40 dB(A) ist hier zielgenauer. Das Maß erscheint angemessen bis niedrig, denn es liegt unter dem Geräuschpegel einer normalen Unterhaltung: „Anders ausgedrückt: Ein 43 dB lautes Geräusch, das etwa einer normalen Unterhaltung entspricht, ist doppelt so laut wie ein Geräusch, das 40 dB misst.“ Daher möchte die FDP-Fraktion die Friedhofssatzung in der vorgelegten Form abändern.“

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