Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote: „Extra-Zeit zum Lernen“

Gebauer: Unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler mit Investitionen in Bildungsgerechtigkeit

30.03.2021 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Schulministerium hat die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote sollen die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt ausgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ ermöglichen wir eine Vielzahl von Angeboten, um unsere Schülerinnen und Schüler in der Pandemie und darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen. Diese Angebote können bewusst flexibel gestaltet werden, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Das bedeutet: Mit der Neuausrichtung bisheriger Angebote zum Programm ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ schaffen und sichern wir passgenaue Bildungs- und Betreuungsangebote, die dort ansetzen, wo Bedarf besteht – unter der Woche, am Wochenende und in den Ferien. Die 36 Millionen Euro, die für diese Angebote bereitstehen, sind eine ebenso notwendige wie sinnvolle Investition in die Bildungsgerechtigkeit und die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen.“

Mit Blick auf die Bedingungen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin folgende unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote finanziell gefördert: Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen, Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen, Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).

Auf Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten hat das Schulministerium die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ flexibilisiert: Nunmehr ist eine Laufzeit der Richtlinien bis zum Ende der Sommerferien 2022 vorgesehen. Somit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit und die Möglichkeit, langfristige Konzepte für die Bearbeitung pandemiebedingter Lernlücken zu entwickeln.

Es wurde eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut, sodass jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden erfolgen kann. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.

Auch Universitäten wurden als weitere Akteure in den Kreis der antragsberechtigten Träger aufgenommen. Diese können jetzt selbst Mittel beantragen und mit ihrer Expertise zusätzlich eigene Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien anbieten. So können sie sich unterstützend in die regionale Bildungslandschaft einbringen und zugleich Studierenden weitere Praxiserfahrungen ermöglichen.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Falls dies aufgrund eines Infektionsgeschehens vor Ort phasenweise nicht möglich sein sollte und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können, wird zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zugelassen.

Anträge können von interessierten öffentlichen und privaten Trägern sofort bei den Bezirksregierungen gestellt werden, sodass erste Maßnahmen auch schon vor den Osterferien beantragt und durchgeführt werden können. Die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen“ finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw.

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Yvonne Gebauer, MdL

Yvonne Gebauer, MdL

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