Bewährung für Haftanstalten und Bewährungshilfe
27.09.2007 Meldung FDP-Kreisverband Köln
LibAK Innen + Recht diskutiert Situation des Strafvollzugs in NRW
Auch künftig sollen die Aufgaben der Bewährungshilfe vorrangig vom Land wahrgenommen werden. Das ist das Ergebnis eines Gespräches des Liberalen Arbeitskreises Innen + Recht der FDP-Köln mit Volker Menzel, Bewährungshilfe Köln und Mitglied des Beirates der JVA Köln, am 13.09.2007.
Im Gespräch zeigte sich, dass Ziel und Erfolg von Bewährungshilfe nur beschränkt unter dem Aspekt Wirtschaftlichkeit bestimmt werden können. Eine hauptamtliche Wahrnehmung der Bewährungshilfe durch Private kann für NRW derzeit nicht empfohlen werden.
Als bislang einziges Bundesland hat Baden-Württemberg die Bewährungshilfe seit Anfang 2007 in die Hände eines privaten Anbieters übergeben. Belastbare Ergebnisse, ob die Qualität der Arbeit aufrechterhalten oder ausgebaut werden kann, werden auf absehbare Zeit nicht vorliegen.
Bei Justizvollzugsanstalten ist zu unterscheiden zwischen hoheitlichen Aufgaben und nicht hoheitlichen. Hoheitlich sind vor allem Zwangsmaßnahmen wie z.B. Anwendung körperlicher Gewalt oder Durchsuchungen. Diese sollen nach Auffassung der Teilnehmer des Arbeitskreises weiter vom Staat ausgeübt werden.
Nicht-hoheitliche Aufgaben sind hingegen grundsätzlich auf Private übertragbar. Dazu zählen in einem Gefängnis insbesondere:
· Die Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen, Maßnahmen der Bauunterhaltung,
· die Pflege der Außenanlagen,
· die Reinigung und Instandhaltung der Dienstfahrzeuge,
· den Betrieb der Anstaltsküche und die Versorgung der Gefangenen mit Verpflegung,
· die Organisation und den Betrieb der Werkstätten,
· die Organisation und Durchführung der arbeitstherapeutischen Beschäftigung und der Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung der Gefangenen,
· die medizinische und psychologische Versorgung der Gefangenen,
· die sozialarbeiterische und pädagogische Betreuung der Gefangenen,
· die Beratungsleistungen für die Gefangenen (z.B. Drogen-, Ausländer- Schuldnerberatung),
· die Organisation und Durchführung von Freizeitveranstaltungen für die Gefangenen, insbesondere den Gefangenensport,
· Teile der Verwaltungstätigkeiten (Zahlstelle, Rechnungswesen, Versorgungswesen, Poststelle, Telefonzentrale, Schreibdienst),
· Hilfsdienste für die Stationen und den Besuchsbereich und
· Überwachung der Monitore der Videoüberwachungsanlage der Liegenschaften.
Bei einer Privatisierung dieser Aufgaben ist darauf zu achten, dass die bestehende Qualität gesichert bzw. verbessert wird und die Beschäftigungsquote der Gefangenen – eine wichtige Voraussetzung zur Integration – möglichst hoch ist.
Zusätzlich sollten die Immobilien einer JVA von Privaten geplant, gebaut, finanziert und betrieben werden. Das Land ist nur noch Mieter einer entsprechenden Immobilie. Somit kann sichergestellt werden, dass eine JVA von Beginn kostenoptimal geplant wird und Qualitätsstandards einklagbar eingehalten werden müssen.
Dr. Oliver Ziehm, Mitglied der Arbeitskreisleitung, erwartet, dass so der Sanierungsstau von Jahrzehnten beseitigt werden kann. Die Situation der öffentlichen Haushalte dränge eine Planung und Einrichtung von Haftanstalten durch Private geradezu auf.
Die Ergebnisse der Veranstaltung werden wie üblich in einen Antrag zum nächsten Kreisparteitag einfließen. Wegen künftiger Veranstaltungen des Arbeitskreises Innen + Recht steht Wolfgang Krüger als Ansprechpartner zur Verfügung.
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