Erneute Niederlage von pro Köln

11.11.2009 Meldung Innenministerium NRW

Innenminister Wolf: Gericht bestätigt Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 

Das Innenministerium teilt mit: 

Die Erwähnung von pro Köln in den Verfassungsschutzberichten 2007 und 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen war rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf heute festgestellt. Damit bestätigte das Gericht zum wiederholten Male die Einschätzung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, dass pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht steht, die Menschenwürde zu missachten.

Das Gericht stellte fest, dass sich pro Köln bis heute weder von seinen diffamierenden Äußerungen zu Ausländern noch von den Kontakten zu anderen rechtsextremistischen Organisationen distanziert hat. „Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle Menschen gleichermaßen - unabhängig von Herkunft und Hautfarbe“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf am Dienstag in Düsseldorf. 

Die Art und Weise wie pro Köln in den Verfassungsschutzberichten dargestellt worden ist, entspricht nach Auffassung des Gerichts den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung nicht zugelassen. 

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt erneut, dass pro Köln auch weiterhin beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können“, betonte der Innenminister. „pro Köln versucht sich in einem bürgerlichen Gewand zu tarnen“.

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