Erneute Schlappe für Kahlen
17.09.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Verwaltungsgericht kassiert Kölner Glasverbot im Karneval: Keine Rechtsgrundlage für das Glasverbot Das Verwaltungsgericht Köln hat das Kölner Glasverbot im Karneval einkassiert: Es gebe keine Rechtsgrundlage für das Glasverbot, so das Gericht. „Eine neue peinliche Schlappe für Stadtdirektor Kahlen“, stellt der FDP-Rechtsexperte und Ratsherr Volker Görzel unmittelbar nach Urteilsverkündung fest. Der Politiker erinnerte daran, dass der Stadtdirektor eine FDP-Anfrage im Rechtsausschuss am 07.12.2009 dahingehend beantwortet habe, dass das geplante Flaschenverbot rechtssicher sei. Görzel: „Unsere damaligen rechtlichen Bedenken wurden in den Wind geschlagen“. Es zeigt sich abermals, dass ein gut gemeinter Auftrag seitens der Verwaltung handwerklich schlecht umgesetzt werde. So richtig das Ziel ist, nämlich im Karneval Gefahren durch Glasscherben auszuschließen, so schlecht wurde dieser Auftrag von der Verwaltung ausgeführt. Die Verwaltung ist nun aufgefordert, die Lage zu bewerten und ein gerichtsfestes Konzept noch bis zur Sessionseröffnung am 11.11. zu entwickeln. Zudem werde wieder deutlich, dass um eines politischen Ziels willen offensichtlich Recht und Gesetz ausgeblendet werden nach dem Motto „Na wenn schon – es wird schon gutgehen“. Kürzlich hatte ein Verwaltungsgericht bereits das sogenannte Kölner Höhenkonzept erheblich anders bewertet als die Stadtverwaltung. Und erst am vergangenen Dienstag prügelte Kahlen mit höchst fraglicher Rechtsauffassung eine Satzungsänderung durch den Stadtrat. Görzel fasst zusammen: „Herr Kahlen sollte zur Kenntnis nehmen, dass er nicht das personifizierte Recht ist, sondern es zu befolgen hat“.






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