FDP macht Dampf im Kampf gegen Fluglärm
19.04.2004 Meldung FDP-Bundestagsfraktion
Bundestagfraktion legt Antrag für die Novellierung des Fluglärm-Gesetzes vor
BERLIN. Zur Einbringung eines Antrags der FDP-Bundestagsfraktion für ein neues Fluglärm-Gesetz erklärt das Mitglied des Umweltausschusses des Bundestages und Sprecher der FDP-Fraktion für nachhaltige Entwicklung, Michael Kauch:
Die FDP handelt, während die Bundesregierung zögert. Weil die Bundesregierung nicht willens oder in der Lage ist, das veraltete, seit 1971 in unveränderter Form geltende Fluglärmgesetz zu novellieren, hat die FDP-Bundestagsfraktion nun ihre Vorstellungen für ein modernes Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in das Parlament eingebracht.
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Seit mehr als vier Jahren verspricht Rot-Grün den Anwohnern in den Einflugschneisen ein neues Fluglärm-Gesetz, geschehen ist bisher nichts. Schon heute leisten die Flughäfen aufgrund von Betriebsgenehmigungen oder Gerichtsentscheidungen mehr an Schallschutz, als es das antiquierte Gesetz vorschreibt. Daher fordern auch die Flughafenbetreiber ein neues Gesetz, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Schon wieder verliert sich ein ministerialer Anlauf für einen modernen Fluglärm-Schutz im Interessengestrüpp der Regierung. Es ist zu befürchten, dass nach dem ersten Scheitern im Jahr 2001 nun auch der aktuelle Referentenentwurf in der Ressortabstimmung der Ministerien hängen bleibt und eine Novellierung gänzlich scheitert.
Die FDP fordert in ihrem





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