FDP stellt Anfrage zum Grenzcamp

13.08.2003 Meldung FDP in der Bezirksvertretung Porz

Dietzel: Die Freiheit des Einzelnen geht soweit wie sie die Freiheit der anderen nicht einschränkt „Die Freiheit des Einzelnen geht soweit wie sie die Freiheit der anderen nicht einschränkt“, bringt es der Porzer FDP-Bezirksvertreter Björn Dietzel auf den Punkt. Diesen Grundsatz hätten Stadtverwaltung, Polizei und Veranstalter des 6. Internationalen Grenzcamps gegen Ausgrenzung sträflich missachtet. „Die Poller Bürgerinnen und Bürger mussten in den letzten Tagen das massive Aufgebot seitens der Polizei ertragen, um vor den Teilnehmern des Internationalen Grenzcamps geschützt zu werden. Das ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“, so der Liberale. Er führt seine Kritik weiter fort: „Hier hat auch das Demonstrationsrecht seine Grenzen. Es geht nicht an, dass Stadt und Polizei eine unbegrenzte Dauerdemonstration vereinbaren und die Bürgerinnen und Bürger dies mit Beschädigung und Zerstörung ihres Eigentums bezahlen müssen.“ Besonders erregte sich Dietzel über Presseberichte, denen zufolge die Polizei mit dem Poller Camp beweisen wollte, dass eine solche Veranstaltung nicht friedlich verlaufen könne. „Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Die Polizei soll die Bürgerinnen und Bürger schützen und nicht vorsätzlich einer Gefahr für Leib und Leben aussetzen“, so der FDP-Politiker weiter. In einer Anfrage möchte der FDP-Bezirksvertreter nun von Polizei und Verwaltung wissen, welche Erfahrungen mit den vorangegangenen Veranstaltungen gemacht wurden und wie es zur einseitigen Belastung der Poller Bürgerinnen und Bürger an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden kommen konnte. „Die Stadt muss ja bereits Vorstellungen von dem Camp gehabt haben“, so der Liberale. „Sonst hätte die Verwaltung wohl keinen Vertrag mit den Organisatoren des Camps geschlossen“. Ferner möchte der Bezirksvertreter von der Verwaltung eine Gegenüberstellung der durch das Camp entstandenen Kosten und den von den Teilnehmern des Grenzcamps dafür geleistete Zahlungen für Lagerplatz, Wasser und Müllentsorgung haben. „Der entstandene Schaden muss von den Verantwortlichen beglichen werden“, so Dietzel abschließend.

Feedback geben