Fehler von CDU, SPD und Grünen bestätigt
17.09.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Auf Anfrage der FDP-Fraktion nahm die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) zur Diskussion um die Ausnahmegenehmigungen der Stadt Köln zur Plakat-Werbung im Rahmen von Wahlkämpfen Stellung. Die FDP hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass die andreren Parteien das am 15.06.1999 im Kölner Rat beschlossene "Gentleman's Agreement", wonach die Anbringung von Wahlwerbung erst ab sechs Wochen vor einer Wahl im Stadtgebiet zulässig sein soll, missachtet und bereits knapp eine Woche vor dem eigentlich zulässigen Termin Plakate aufgestellt hatten. In diesem Zusammenhang hatte Oberbürgermeister Schramma pauschal "die Parteien" dafür gerügt, unzulässigerweise die Plakate außerhalb der Sechswochenfrist angebracht zu haben. Die FDP hingegen hielt sich an die 1999 getroffene Vereinbarung und begann mit ihrer Plakatierung erst am 11.08.2002. Die Verwaltung stellte nun fest, dass "rein formell gesehen" die vorher aufgestellten Wahltafeln mangels Genehmigung rechtswidrig waren. Auf ordnungsrechtliche Maßnahmen sei jedoch "insbesondere angesichts der zeitlichen Nähe zum 10.08.2002" verzichtet worden. Hierzu erklärte der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dietmar Repgen, nachdrücklich in der Ausschusssitzung: "Die Stellungnahme der Verwaltung könnte schlicht mit der Überschrift 'Der Ehrliche ist immer der Dumme' versehen werden. Die Chancengleichheit der Parteien ist in Wahlzeiten ein hohes Gut, das durch die Missachtung der durch einen Ratsbeschluss manifestierten Kölner Regelung missachtet wurde. Wir sind der Verwaltung insoweit für die ausführliche Stellungnahme dankbar, als dass sie angekündigt hat, bei den nächsten Wahlen entschiedener gegen Verstöße vorzugehen. Die Verwaltung hat konkret versprochen, bei der nächsten Wahl die Einhaltung der vereinbarten Zeiten strikt zu kontrollieren und ggf. auch Zwangsmaßnahmen, d.h. die zwangsweise Beseitigung der widerrechtlich aufgestellten Dreieck- und Plakatständer, zu veranlassen. Wir werden entsprechend die Verwaltung daran messen. Klar ist: Es war ungerecht, dass wir als FDP über einen Kamm geschoren wurden, denn wir haben uns im Gegensatz zu den anderen an die Regeln gehalten!