Gebauer: Rot-Grün treibt Kommunen vor Gericht
Anhörung zur schulischen Inklusion
15.06.2013 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW
Auch am zweiten Tag der Anhörung zum rot-grünen Gesetzentwurf zur Inklusion hagelte es von allen Seiten Kritik. „Die kommunalen Spitzenverbände haben unmissverständlich klar gemacht, was das Vorgehen von Ministerin Löhrmann bedeutet: Rot-Grün treibt die Kommunen vor Gericht, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Yvonne Gebauer. Denn der rot-grüne Gesetzentwurf ist nach Expertenmeinung verfassungswidrig.
Kommunalvertreter, betroffene Eltern und Fachleute beklagen unisono, dass Rot-Grün qualitative Vorgaben verweigert, um sich finanziellen Pflichten zu entziehen. „Die Verweigerungshaltung der Landesregierung gegen über den Kommunen ist katastrophal. Zu Recht wollen Städte und Gemeinden dagegen klagen, dass SPD und Grüne ihnen die Rechnung für die Inklusion aufdrücken wollen.“ Rot-Grün überfordere die Kommunen. „Die Schulministerin riskiert damit, dass die Qualität der Inklusion auf der Strecke bleibt“, kritisiert Gebauer. Die Landesregierung müsse endlich ehrliche Gespräche mit den Spitzenverbänden führen, statt sich in einer Wagenburg zu verschanzen. Sonst werde die Inklusion in NRW statt von der Politik von den Gerichten gestaltet.
Kommunale Spitzenverbände, Wissenschaftler und Eltern wehren sich auch gegen die rot-grüne Taktik einer undifferenzierten Schließung von Förderschulen. Sie warnen SPD und Grüne ausdrücklich, gerade im ländlichen Raum Wahlrechte der Eltern auszuhöhlen. „Die FDP unterstützt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, Ministerin Löhrmann die Entscheidung über die Größen der Förderschulen aus der Hand zu nehmen. Hierüber muss zukünftig das Parlament entscheiden“, fordert Gebauer.
Ulrich Alda, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion ist besorgt, welche schwerwiegenden Folgen Mängel bei der schulischen Inklusion für die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung haben. „Nachdem bereits am ersten Tag der Anhörung sehr kritische Stimmen zum Gesetzesentwurf zu hören waren, spitzte sich der zweite Tag der Anhörung zu. Mehrfach wurden in Vorträgen der Sachverständigen die Adjektive untauglich, verfassungswidrig und abzulehnen vernommen. Daraus ergibt sich die Fragestellung: Wenn in NRW die Diskussion um das Schulleben schon als Desaster wahrgenommen wird, wie soll die Inklusion im Erwachsen- und Berufsleben bei Industrie und Gewerbe erfolgreich umgesetzt werden? Menschen mit Behinderung brauchen ebenso wie Menschen ohne Behinderung als Basis für ein erfülltes Berufsleben eine fundierte und inkludierte Ausbildung.“