Gebauer: Schulträger dürfen sich nicht von rot-grünem Placebo täuschen lassen

Kabinettbeschluss zum Gesetzentwurf Inklusion

04.04.2013 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW

Zum rot-grünen Kabinettsbeschluss für einen Gesetzentwurf zur Inklusion erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Yvonne Gebauer:

„Rot-Grün will den Kommunen nun offenbar eine `Evaluierungsklausel´ zur Ermittlung der Kosten der Inklusion andienen. Die Kommunen sollten aufpassen, dass sie hierbei keinem Placebo aufsitzen. Schulministerin Löhrmann hat in der vergangenen Woche öffentlich noch einmal unmissverständlich erklärt, dass aus ihrer Sicht die Inklusion nicht konnexitätsrelevant sei. Daher sollen die Kommunen nach ihrem Willen kein Geld vom Land erhalten.

Schulträger sollten bedenken, wie eine von Rot-Grün in das 5. Schulrechtsänderungsgesetz eingefügte Überprüfungsklausel beim Stopp des Vorziehens des Einschulungsalters an Grundschulen gewirkt hat: Das Gesetz wurde ohne Kostenfolgeabschätzung verabschiedet. Die rot-grüne Überprüfung steht ungeachtet der bei den Kommunen dadurch bereits entstandenen und entstehenden Millionenkosten noch immer aus. Umso befremdlicher ist es, dass die von Rot-Grün angekündigte Evaluationsklausel offenkundig nicht einmal gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden verfasst worden ist.

Die Aussagen von Ministerin L öhrmann zum Erhalt eines Förderschulangebots sind zudem nur vordergründig beruhigend. Der Elternwillen soll offensichtlich weiterhin nur unzureichend berücksichtigt werden. Eine Festlegung, wonach weiterhin Förderschulen gewählt werden könnten, wenn vor Ort ein entsprechendes Angebot vorhanden sei, ist im Sinne des Elternwillens geradezu eine Provokation. Die Unsicherheit in der qualitativen Umsetzung der Inklusion bleibt bestehen.“ 

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Yvonne Gebauer, MdL

Yvonne Gebauer, MdL

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