Gebauer: Wollen Qualität und Vergleichbarkeit im deutschen Schulwesen weiter verbessern

Ländervereinbarung im Kabinett genehmigt

31.01.2021 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Yvonne Gebauer, NRW-Schulministerin

Das Landeskabinett und der Landtagsausschuss für Schule und Bildung haben den Weg frei gemacht für eine Ländervereinbarung, auf deren Grundlage die Länder ihre Qualitätsstandards weiter vereinheitlichen und Mobilität, Transparenz und Vergleichbarkeit in der schulischen Bildung sicherstellen wollen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:

„Mit der Ländervereinbarung haben wir im Interesse aller am Schulleben Beteiligten ein Abkommen von herausragender Bedeutung getroffen. Ich habe mich in der Kultusministerkonferenz immer dafür eingesetzt, den Bildungsföderalismus mit dem Ziel von einheitlicheren Qualitätsstandards, mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit weiter zu stärken. Mit der Ländervereinbarung machen wir hierzu einen großen Schritt. Wir wollen die Qualität des Unterrichts weiter erhöhen, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessern und Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften einen Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg erleichtern.“

Neben mehr Vergleichbarkeit bei den Schulabschlüssen, sollen künftig auch die Bildungsgänge der verschiedenen Schulformen in den Ländern noch stärker aufeinander abgestimmt werden, sodass Schülerinnen und Schüler nach dem Umzug in ein anderes Bundesland besser weiterbeschult werden können. Außerdem soll durch weiterentwickelte gemeinsame Bildungsstandards die Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse gesteigert werden. Eine verbesserte gegenseitige Anerkennung der Lehrkräfteausbildung soll darüber hinaus Lehrerinnen und Lehrern den Wechsel in ein anderes Bundesland erleichtern. Zudem wollen die Länder bedarfsgerechte Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte schaffen.

Die Umsetzung der Ländervereinbarung wird von einer wissenschaftlichen Kommission begleitet und unterstützt, die dazu bei der KMK zunächst befristet für sechs Jahre neu eingerichtet wird. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ am 15. Oktober 2020 auf den Weg gebracht. Sie tritt an die Stelle des sogenannten „Hamburger Abkommens“, in dem sich die Ländern Mitte der 1960er Jahre unter anderem auf die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen geeinigt hatten. Am 12. Januar 2021 hatte das Landeskabinett der Ländervereinbarung zugestimmt.

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Yvonne Gebauer, MdL

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