Kein gesetzgeberischer Schnellschuss zur religiös begründeten Beschneidung von Kindern
FDP-Köln will breite gesellschaftspolitische Debatte
20.07.2012 Meldung FDP-Kreisverband Köln

Der Pressesprecher der FDP-Köln Andreas Feld teilt mit:
"Die FDP-Köln nimmt den verabschiedeten Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zugunsten eines Gesetzentwurfes, der die Straffreiheit von religiös begründeten Beschneidungen von Kindern sichert zur Kenntnis. Die Kölner Liberalen sind sich bewusst, dass die Umsetzung des Entschließungsantrages in eine praxistaugliche gesetzliche Regelung nicht einfach sein wird.
Die FDP-Köln warnt in diesem Zusammenhang vor einem gesetzgeberischen „Schnellschuss“. Sie wünscht sich eine breite gesellschaftspolitische Debatte über die notwendige Abwägung von Religionsfreiheit, Elternrecht, Kindeswohl und Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dazu will die FDP-Köln beitragen. Sie wird deshalb im Herbst eine Veranstaltung zum Thema „Wo fängt religiöse Freiheit an, wo hört sie auf – religiös begründete Beschneidungen von Kindern“ in Köln durchführten.“





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