Kein Verbot von QR-Codes auf dem Friedhof

Liberale widersprechen Bedenken der Stadtverwaltung

06.08.2012 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Dr. Rolf Albach, MdR

Zu einem Medienbericht, dass die Stadt Köln QR-Codes auf Grabsteinen verbieten könnte, erklärt Dr. Rolf Albach, Umweltpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion:

Grabsteine waren immer schon Ausdruck des sehr persönlichen Geschmacks von verstorbenen und Hinterbliebenen. Außer der Standsicherheit gibt es, Gott sei Dank, wenige Vorschriften. 

Die Friedhofsverwaltung muss Grabmale genehmigen. Die FDP lehnt eine inhaltliche Zensur der künstlerischen Gestaltung ab. Es dürfen Muster auf Grabsteinen zu sehen sein - ganz egal, ob sie elektronisch lesbar sind oder nicht.

Das von der Stadtverwaltung befürchte Abspielen von lauter Musik aus dem Internet auf Basis des QR-Codes ist heute bereits durch §6i der Friedhofssatzung verboten. Ein Grab vergleichbar zu dem von Jim Morrison in Paris wird es in Köln auch mit QR-Code nicht geben.

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Rolf Albach

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Vorsitzender des FDP-Stadtbezirksverbands Mülheim

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