Lebenspartner werden bei BAFöG, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer gleichgestellt

26.05.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss der Bundesregierung

Auf Druck der FDP-Minister hat das Bundeskabinett gestern die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten bei Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer beschlossen. Geregelt wird dies im Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz. Ulrich Breite, Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, begrüßt diesen Erfolg. Schritt für Schritt setzen die Liberalen damit die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um.

Die Änderung bei der Erbschaftsteuer bringt eingetragenen Lebenspartnern nun nicht nur gleiche Freibeträge, sondern auch gleiche Steuersätze wie Ehegatten. Durch die Änderung bei der Grunderwerbsteuer wird die Übertragung von Grundstücken zwischen Lebenspartnern steuerfrei. Gleiches gilt für den Grundstückserwerb aus dem Nachlass bei Tod eines der Lebenspartner.

Die Bundesregierung hat zudem das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des BAföG eingeleitet. Im Gesetzentwurf ist auch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit der Ehe vorgesehen. Die Gleichstellung hat für die Betroffenen zwei Seiten, nämlich bei Rechten und Pflichten. Einerseits werden künftig die Partnereinkommen bei der Berechnung der BAföG-Leistungen angerechnet, andererseits werden dem Paar auch die gleichen Freibeträge wie bei Ehegatten eingeräumt. Zudem werden auch ausländische Lebenspartner künftig förderberechtigt sein.

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