Nückel: Ohrfeige für Telekom ist Erfolg für Verbraucherschutz
Gerichtsentscheidung zur Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen
30.10.2013 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW

Die Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und hatte geklagt. Thomas Nückel, medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, begrüßt das Urteil als Ohrfeige für die Telekom und Erfolg für den Verbraucherschutz.
„Trotz heftiger Kritik hat die Telekom die Kritik an der geplanten Einschränkung für Flatrate-Kunden nicht ernst genommen. Die Datenobergrenzen für Festnetz-Flatrates, ab denen das Internettempo drastisch gebremst wird, werden zu Recht von den Verbraucherschützern kritisiert. Eine Drosselung der Datenmengen hätte negative Folgen für Nutzer wie innovative Anbieter und würde auch zum Standortnachteil.
Die Ankündigung der Telekom im Juni, die Drosselung der Internetverbindungen abzuschwächen, war nicht ausreichend und wurde von den Nutzern zu Recht als Mogelpackung angesehen. Dass die Deutsche Telekom Preise für Leistungen differenzieren möchte, ist aus Sicht der FDP nichts Ungewöhnliches und auch vom Grundsatz her nicht kritikwürdig. Doch was als Flatrate angeboten wird, muss auch eine echte Flatrate ohne Einschränkungen bleiben.“





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