OB Schramma beanstandet Ratsbeschluss
20.08.2003 Meldung Stadt Köln
Abberufung der FDP-Aufsichtsratsmitglieder nach vorläufiger Prüfung rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Köln hat heute in einem Erörterungstermin mit der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass es den Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Abberufung der FDP-Aufsichtsratsmitglieder nach Vorprüfung für rechtswidrig halte. Der Rat hatte am 29.07.2003 beschlossen, die Vertreter der FDP aus allen Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften abzuberufen. Hintergrund des Antrages war der Wunsch der CDU-Fraktion, die der FDP überlassenen und ursprünglich der CDU-Fraktion zustehenden Aufsichtsratsmandate für die CDU zurückzuholen. Der damalige Vorsitzende der CDU-Fraktion Professor Rolf Bietmann hatte in der Ratssitzung ausgeführt, dass nach Aussage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Ralph Sterck die FDP-Vertreter in den Aufsichtsräten das Haushaltssicherungskonzept nicht mittragen und damit den Erfolg der Haushaltskonsolidierung gefährden würden. Das Gericht führte jedoch aus, dass es den von der CDU-Fraktion in der Ratssitzung für die Abberufung vorgetragenen Grund nicht als ausreichend ansehe. Oberbürgermeister Schramma hat sich aufgrund der Ergebnisse des Erörterungsgespräches entschieden, den Ratsbeschluss vom 29. Juli 2003 zu beanstanden. "Im Vorfeld der Ratssitzung lagen für mich keine Anhaltspunkte vor, gegen die von der CDU-Fraktion beantragte Abberufung einzuschreiten. Ich habe immer deutlich gemacht, dass für die Abberufung ein hinreichender sachlicher Grund entscheidend sein würde, der von der CDU-Fraktion in der Ratssitzung vorzutragen war. Die CDU-Fraktion hat dann in der Sitzung einen Grund für die Abberufung genannt. Gleich im Anschluss an den Beschluss habe ich zugesagt, dass ich diesen vorgetragenen Grund juristisch prüfen lassen werde, um dann zu entscheiden, ob die Abberufung gerechtfertigt ist. Das Verwaltungsgericht Köln hat nunmehr im heutigen Erörterungstermin darauf hingewiesen, dass dies nach seiner Auffassung nicht der Fall ist. Obwohl diese Rechtsansicht nicht zwingend ist und die Möglichkeit bestünde, beim Oberverwaltungsgericht Münster ein anderes Ergebnis zu erreichen, werde ich den Beschluss beanstanden, da die bisher von der CDU-Fraktion vorgetragenen Gründe nach den Erkenntnissen im Erörterungstermin für die Abberufung nicht ausreichend sind. Der Rat muss dann in seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob er bei dem von mir beanstandeten Beschluss bleibt." Verbleibt der Rat der Stadt Köln bei seinem Beschluss, so hat der Oberbürgermeister nach der Gemeindeordnung die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Wenn Sie die ganze Geschichte nachvollziehen wollen, können Sie auf die Seite "Suche" gehen und das Wort "Aufsichtsräte" eingeben.




