Pendlerpauschale und hohe Kraftstoffpreise
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09.06.2012 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Ist die Pendlerpauschale eine Subvention?
Nein. Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Aufwendungen für Fahrten zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsplatz steuerlich geltend machen (sog. objektives Nettoprinzip). Sie findet sich daher auch nicht im Subventionsbericht des Finanzministers. Ausgaben für den Arbeitsweg sind Voraussetzung, um ein Einkommen erwirtschaften zu können, und müssen deshalb zumindest teilweise von dem zu versteuernden Einkommen abzuziehen sein.
Wer profitiert von der Pauschale?
Jeder Arbeitnehmer unabhängig davon, welches Transportmittel er für seinen Weg zur Arbeit nutzt – also auch Fußgänger. In der gegenwärtigen verkehrsmittelunabhängigen Ausgestaltung fördert die Pendlerpauschale zudem bewusst die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, die Teilnahme an Fahrgemeinschaften sowie die Nutzung des Fahrrades, um ökologische Lenkungsanreize zu setzen. Deswegen ist die Pendlerpauschale
im vorhandenen Instrumentenkasten des Steuerrechts das beste Instrument.
Warum ist eine Erhöhung der Pauschale sinnvoll?
Mobilität ist in unserer heutigen Arbeitswelt unerlässlich, Pendeln für viele eine Notwendigkeit. Seit 2004 wurde die Pendlerpauschale nicht mehr erhöht. Der Durchschnittspreis für einen Liter Benzin stieg in diesem Zeitraum um 45 Cent, die Bahnpreise um knapp 30 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2008 zur Pauschale, wer besondere Aufwendungen hat, um seiner Arbeit nachzugehen, soll diese von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Angesichts der dauerhaft gestiegenen Mobilitätskosten wird das Nettoprinzip aber nicht mehr gewahrt.
Daher fordert das Präsidium der FDP in seinem Beschluss vom 5. März 2012 die Überprüfung der Pendlerpauschale. Eine maßvolle Anhebung der Pauschale wäre möglich und ein Gebot der Steuergerechtigkeit.
Warum ist eine Erhöhung fair?
Bei steigenden Preisen für Auto und Bahn verdient der Bund über die Mehrwertsteuer kräftig mit. Es geht also um Fairness, nicht um bloße Entlastung. Eine maßvolle Erhöhung wäre daher weitestgehend haushaltsneutral. Der Staat darf sich nicht durch Inflation auf Kosten der Steuerzahler bereichern; sonst wird die Einkommensteuer in Teilen zu einer Arbeitswegsteuer. Zum Sozialstaat gehört das Prinzip, die Leistungen auch an die Inflation anzupassen. Zum Steuerstaat sollte umgekehrt der Grundsatz gehören, dass das Nettoprinzip nicht durch die Inflation ausgehebelt wird.
Steht die FDP für mehr Wettbewerb unter den Tankstellen?
Ja, die maßvolle Erhöhung der Entfernungspauschale kann nur der erste Schritt sein. Um die kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber im Wettbewerb zu stärken, wurde im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung das ursprünglich bis Ende 2012 befristete Verbot sogenannter Preis-Kosten-Scheren verlängert.
So wird verhindert, dass die großen Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie an ihren eigenen Tankstellen von den Endverbrauchern verlangen. Weitere Maßnahmen, die zu stärkeren Wettbewerb und fairen Preise führen sollen, werden derzeit geprüft.
Für uns ist die maßvolle Erhöhung der Pendlerpauschale ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Dauerhaft setzen wir uns für mehr Wettbewerb im Kraftstoffmarkt ein.





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