pro Köln-Mitglied Uckermann vom Sportausschuss ausgeschlossen
05.05.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Sportausschuss unter anderem mit „Führerhauptquartier“ verglichen Jörg Uckermann, Ratsmitglied der „Bürgerbewegung“ pro Köln e.V., wurde wegen wiederholter verbaler Entgleisungen von mehreren Sitzungen des Sportausschusses ausgeschlossen. Sowohl in der Sitzung des Sportausschusses am 12. Januar 2010 wie auch am 2. März 2010 hatte Jörg Uckermann der Sitzungsleitung diktatorische Methoden vorgeworfen und war daraufhin vom Ausschussvorsitzenden mit Verweis auf eine gröbliche Verletzungen der Sitzungsordnung des Saales verwiesen worden. Die Mitglieder des Sportausschusses bestätigten die Entscheidung des Vorsitzenden danach einstimmig und sprachen sich zudem für eine Ausweitung des Ausschlusses auf die Sitzung am 4. Mai 2010 aus. In der Sitzung am 12. Januar 2010 hatte Jörg Uckermann aufgrund der Ablehnung eines Antrags von pro Köln erklärt, „dass er einstweilen Erinnerungen an gewisse andere Systeme außerhalb einer Demokratie hat, wie das hier gemacht wird“. Kurz darauf äußerte er sich erneut in ähnlicher Form mit dem Ausspruch „Das ist ja wie im Führerhauptquartier“. In der darauffolgenden Sitzung des Sportausschusses am 2. März 2010 wurde Jörg Uckermann wegen der Aussage „Das ist wie in einer Diktatur. Das war bei Honecker nicht anders“ erneut von der Sitzung ausgeschlossen. Auf Anregung des Sportpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Ulrich Breite, wurde der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 12. Januar 2010 zudem der Staatsanwaltschaft übermittelt und Dezernentin Dr. Agnes Klein sagte zu, über das Ergebnis der Ermittlungen zu berichten. Pro Köln wird schon seit geraumer Zeit vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen aufgrund des Verdachtes auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachtet. „‚Pro Köln’ und ‚pro NRW’ missachten mit ihren Aussagen und Forderungen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot“, heißt es beispielsweise im NRW-Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2009.