Schluss mit dem Kanal TÜV
Abruszat: FDP bringt Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung ein
18.06.2012 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW
Die FDP-Fraktion setzt sich weiterhin für die Abschaffung der umstrittenen Dichtheitsprüfung ein. Noch vor der Sommerpause wolle die FDP – gemeinsam mit der CDU – einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Düsseldorfer Landtag einbringen, erklärt der Umweltexperte der FDP-Landtagsfraktion, Kai Abruszat.
„Das Hauseigentum muss für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen bezahlbar bleiben. Ebenso brauchen alle Beteiligten sowie die Kommunen vor Ort endlich Planungssicherheit“, erläutert Abruszat den neuerlichen Gesetzesvorstoß, wonach es eine Dichtheitsprüfung grundsätzlich nur noch dann geben soll, wenn eine begründete Gefahr für Boden, Wasser und Umwelt besteht.
„Wir haben vor der Landtagswahl den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, uns weiterhin gegen die Dichtheitsprüfung einzusetzen. Dieses Versprechen lösen wir jetzt unverzüglich ein“, sagt Abruszat. Der Umweltexperte erwartet, dass die rot-grüne Landesregierung sich sinnvollen Regelungen nicht länger verweigert.
Die Einbringung dieser Gesetzesinitiative ist Folge der Auflösung beziehungsweise Neuwahl des Landtages, da in der vergangenen Wahlperiode das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen werden konnte. 1995 hatte die damalige SPD-Alleinregierung die Dichtheitsprüfung in der Landesbauordnung verankert. 1999 wurde durch die damals amtierende rot-grüne Landesregierung der Kanal-TÜV mit starren Fristen zur Durchführung der Prüfpflichten versehen. 2007 hatte die damalige Regierung unter dem CDU-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers die Prüfpflicht in das Landeswassergesetz überführt.
Eine bundesweite Prüfpflicht privater Abwasseranlagen in der bislang in Nordrhein-Westfalen bestehenden Form existiere nicht. Dieses habe, so Abruszat, besonders in den an andere Bundesländer angrenzenden Regionen des Landes zu erheblichem und nachvollziehbarem Unmut geführt.





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