Verbote an Feiertagen sind familienfeindlich

01.11.2003 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Breite: Alle Jahre wieder! Die Kölner Stadtverwaltung hat mit einer Presseerklärung noch einmal auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetzes für Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag hingewiesen. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanz, von 5.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends verboten. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite: „Im November heißt es an Feiertagen wieder das staatlich verordnete „Trübsal blasen“. Vieles, was einem im grauen Alltag Freude bereitet, ist verboten. Sportveranstaltungen, die beliebten Musicals- und Theateraufführungen am Nachmittag für Kinder oder der Zirkusbesuch sind nicht erlaubt. Diese antiquierte, obrigkeitsstaatliche Verordnung belegt eindrucksvoll, wie es um Deutschland und seine Reformfähigkeit steht. Religiöse Gefühle und Bräuche sind zu achten. Warum muss dafür aber ganz Köln in Haftung genommen werden? Wir können jedenfalls kein mit Bußgeld zu ahndenden Frevel darin erkennen, mit seinen Kindern in den Zirkus, ins Musical oder ins Theater zu gehen. Im Gegenteil. Wir halten die Verbote für familienfeindlich. Obwohl Eltern die Zeit und Muße hätten, mit ihren Kindern etwas sinnvolles zu unternehmen, werden sie in ihren Möglichkeiten durch den Staat eingeschränkt. Für die Kölner FDP ist diese Feiertagsregelung ein Ärgernis, weil damit das gesellschaftliche Leben gerade von Familien per Verordnung lahm gelegt wird. Wir sehen darin überholte Privilegien der Kirchen, die uns vorschreiben wollen, dass man nicht gleichzeitig an seine verstorbenen Angehörigen in Würde erinnern und dennoch mit seinen Kindern im Zirkus oder Theater lachen kann.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.

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