Wirbel um Sanierung des Konrad-Adenauer-Ufers

17.06.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Kirchmeyer: Hinweise auf Baupfusch sofort untersuchen

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II wurde unter anderem die Sanierung des Konrad-Adenauer-Ufers beschlossen. Eine der Vorgaben der Ausschreibung war die Verwendung eines lärmmindernden und gummioptimierten Straßenbelags. Nun ist jedoch zu hören, dass das Unternehmen, das den Auftrag bekommen hat, inzwischen eine Gewährleistung auf den Straßenbelag ablehne. Angeblich, weil das Unternehmen nach Vergabe des Auftrags festgestellt haben soll, dass die Mischung des Belags es vor größere Herausforderungen stellen würde als es bei der Abgabe des Angebots kalkuliert hatte. Christtraut Kirchmeyer, Verkehrspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, erklärt dazu:

„Sollte tatsächlich das ausführende Unternehmen eine Gewährleistung auf den Straßenbelag am Konrad-Adenauer-Ufer ablehnen, so muss umgehend gehandelt und über entsprechende Konsequenzen nachgedacht werden. Deswegen hat die FDP-Ratsfraktion eine Anfrag... im Verkehrsausschuss gestellt, mit der die Stadtverwaltung ihren Kenntnisstand um diese Vorgänge offenlegen muss. So wollen wir unter anderem wissen, ob die Anschuldigungen stimmen und, falls ja, was die Hintergründe sind und wie die Verwaltung dazu steht. Zentral ist für uns auch die Frage, ob das Unternehmen eventuell schon bei Abgabe des Gebots hätte absehen können/müssen, dass es die Vorgaben des Auftrags nicht würde einhalten können. Zudem möchten wir wissen, welche Konsequenzen die Stadtverwaltung für den Fall in Betracht zieht, dass die Gewährleistung tatsächlich abgelehnt werden sollte.

Die Stadtverwaltung darf sich hier nicht um die Gewährleistung für den Straßenbelag des Konrad-Adenauer-Ufers bringen lassen. Ich kann mir eigentlich keinen Grund vorstellen, der die Ablehnung der Gewährleistung rechtfertigen würde. Und sollte sich herausstellen, dass das Unternehmen schon bei der Abgabe des Gebots hätte wissen können, dass es die Vorgaben nicht würde einhalten können, müssen rechtliche Konsequenzen in Betracht gezogen werden und es muss sofort eine Vergabe an den Zweitbietenden geprüft werden. Köln darf nicht schon wieder Schauplatz eines Baupfuschs werden und genauso wenig dürfen solche Vorgänge von der Verwaltung aus Angst vor der Öffentlichkeitswirkung unter den Tisch gekehrt werden. Deswegen ist eine rasche Untersuchung der Hinweise absolut notwendig!“

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