Liberalisierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW
05.08.2005 Initiativen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In einem Schreiben an Landesinnenminister Dr. Ingo Wolf, MdL, macht sich der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Dietmar Repgen, für eine Liberalisierung des nordrhein-westfälischen Sonn- und Feiertagsgesetzes ein. Sehr geehrter, lieber Herr Dr. Wolf, zunächst möchte ich Ihnen noch zu Ihrer Ernennung zum Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen gratulieren. Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei Ihrer Arbeit! Mein konkretes Anliegen – und ich schreibe Ihnen im Namen meiner Fraktion - ist das Feiertagsgesetz NW. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP haben Feiertage wie Sonntage insoweit ihren Niederschlag gefunden, als dass festgehalten wurde: „Zu weitergehenden Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bekräftigen die Koalitionspartner ihre unterschiedlichen Auffassungen“ (Seite 12 der Koalitionsvereinbarung). Aber nicht nur – wie hier - die Ladenöffnungszeiten, sondern auch die generelle Regelung, was an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist und was nicht, ist diskussionswürdig. Ich möchte Ihnen heute von einem anschaulichen Beispiel aus Köln berichten, das ein beredtes Zeugnis für unsere Auffassung ist, dass hier unbedingt etwas in Richtung einer Liberalisierung geschehen muss. Wir haben in der letzten Sitzung des Ratsausschusses „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen“ (AVR) eine Auflistung der Verwaltung erhalten, die die Überwachung der Einhaltung der feiertagsgesetzlichen Regelungen dokumentiert. Ich habe die Liste meinem Schreiben in der Anlage beigefügt. Sie werden schnell erkennen, dass das Werk zum Schmunzeln einlädt und die ganze Absurdität der bestehenden Regelungen offenlegt. Die Zusammenstellung der Verwaltung betrifft das Tätigwerden der Ordnungsverwaltung am Gründonnerstag und Karfreitag 2005. Es wurden im Stadtgebiet 66 Verstöße festgestellt, denen Ordnungswidrigkeitsverfahren folgten. Aus der Liste möchte ich nur den krassesten Fall herausgreifen: es wurden u.a. 4 beliebte Kinos (UFA, Rex, Cinedom, Residenz) überprüft, die am Karfreitag insgesamt über 2.000 Gäste hatten. Hier wurden Owi-Verfahren eingeleitet, da die Verantwortlichen der Betriebe jeweils erklärten, den Betrieb weiterzuführen. Man muss sich hier die Frage stellen: wen stört am Karfreitag allen Ernstes der Betrieb eines Kinos? Sie sehen schon an dieser Frage, dass das Feiertagsgesetz NW längst nicht mehr zeitgemäß ist. Wir treten als Ratsfraktion schon seit Jahren dafür ein, hier eine Reform herbeizuführen. Jetzt, wo wir Liberale in NRW mitregieren, ist es an der Zeit, über eine solche Reform nachzudenken. Wir wissen dabei sehr gut um die konservative Haltung unseres Koalitionspartners. So ist nicht zuletzt die ablehnende Haltung der CDU bei der Öffnung der Sonntage für Videotheken oder Auto-Waschanlagen überliefert. Dennoch meinen wir, dass hier Bewegung rein muss. Wir möchten Sie deshalb bitten, das Thema alsbald auf die Tagesordnung zu setzen. Schauen Sie sich die Bestimmungen des Gesetzes einmal in aller Ruhe an: es beginnt schon damit, dass es in § 3 heißt: „An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.“ - Sollten wir hier nicht allmählich versuchen, die Verhältnisse umzudrehen und generell zu sagen: erlaubt ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist!? Lieber Herr Dr. Wolf, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das Gesetz einmal auf den Prüfstand stellen würden. Wir sind dabei gerne behilflich. Über eine positive Rückäußerung freuen wir uns daher sehr. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Repgen Hier geht es zu der entsprechenden Meldung.