Änderungsantrag Wohnraumschutzsatzung

27.09.2018 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

TOP 3.1.5 Antrag der SPD-Fraktion und Ratsgruppe Bunt betreffend "Wohnungen bleiben Wohnungen-Wohnraumschutzsatzung verlängern, verschärfen und durchsetzen"

Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.5 in die Tagesordnung der Ratssitzung am 27.09.2018 aufzunehmen.



Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Rat begrüßt die Entschließung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 06.09.2018 als Ergebnis der Aktuellen Stunde und beschließt entsprechend und ergänzend:

1. Der Rat begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung dem Willen des Rates gefolgt ist und nun zur Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung Stellenzusetzungen umsetzt.

2. Es soll dargelegt werden, wie durch eine optimierte Wohnungsaufsicht eine engere Kooperation mit dem Steueramt und dem Ordnungsamt hergestellt werden kann.

3. Es soll eine zeitnahe und regelmäßige Berichterstattung über Wohnraumzweckentfremdung und Maßnahmen, die zu einer Unterbindung von illegaler Nutzung führen an den Ausschuss Soziales und Senioren erfolgen.

4. Es soll noch in diesem Jahr zur Vorbereitung der Verlängerung bzw. des Neuerlasses der am 30.06.19 auslaufenden Wohnraumschutzsatzung einen Erfahrungsbericht über die bisherige Anwendung dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Dabei soll die Verwaltung darlegen, in wie weit die Satzung optimiert werden soll, um Wohnraumzweckentfremdung besser unterbinden zu können. Hierbei soll insbesondere dargelegt werden, ob eine Optimierung dadurch erreicht werden kann, dass der zu schaffende Ersatzwohnraum im gleichen Stadtbezirk wie der zweckentfremdete Wohnraum liegen muss und zu vergleichbaren Mietpreisen wie der weggefallene Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Es soll rechtlich geprüft werden, inwieweit die Wohnraumschutzsatzung vorgeben kann, dass das Anbieten und Bewerben von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken auf Internetportalen wie Airbnb, vorab durch die Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten dem Amt für Wohnungswesen vor einer evtl. Genehmigung angezeigt werden muss. 

5. Die Verwaltung soll einen Vorschlag für eine Informationskampagne „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ vorlegen, wie sie z.B. die Stadt München bereits durchführt.

6. Die Erfahrung anderer Großstädte, die keine Stadtstaaten sind, zum Wohnraumschutz sollen dargestellt und geprüft werden, ob weitere Stellenzusetzungen nötig sind.

7. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung NRW das Wohnaufsichtsgesetz fortsetzen will.

Begründung:

erfolgt mündlich.

CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion

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