Keine Nachbesetzung von Europa-Mandaten durch Entsendung

10.02.2010 Meldung ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament

Dr. Silvana Koch-Mehrin, MdEP, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, und Alexandra Thein MdEP, Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten des Parlaments, haben sich gegen den Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft ausgesprochen, zusätzliche Mandate des Europäischen Parlaments auch durch „Entsendung“ aus nationalen Parlamenten zu besetzen. „Europa gehört seinen Bürgern. Eine Nachbesetzung von zusätzlichen Mandaten im Europäischen Parlament auf Grund des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrages darf nur auf Grundlage freier und direkter Wahlen erfolgen. Hierfür käme das Ergebnis der Europawahl 2009 ebenso in Betracht wie Nachwahlen in den betroffenen Mitgliedsstaaten“, so Alexandra Thein, „Eine ‚Benennung aus der Mitte der nationalen Parlamente‘, wie es die spanische Ratspräsidentschaft als dritte Möglichkeit vorgeschlagen hat, wäre politisch falsch und verfassungsrechtlich nicht machbar“. Dazu Dr. Silvana Koch-Mehrin MdEP, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments: „Wir setzen uns dafür ein, dass alle Mitglieder des Europäischen Parlaments über die gleiche Legitimierung verfügen. Sie werden direkt ins Europäische Parlament gewählt. Eine Entsendung durch nationale Parlamente wäre ein Rückfall in die 50er und 60er Jahre. Das wollen wir nicht.“ Das Europäische Parlament ist das einzige direkt demokratisch legitimierte Organ der EU. Die Wahl seiner Mitglieder unmittelbar durch die Bürger ist ein wichtiges Element des demokratisch verfassten Europa und im EU-Vertrag festgeschrieben. Der Vorschlag Spaniens als Präsidentschaft des Europäischen Rates, die Möglichkeit der Benennung durch nationale Parlamente zu eröffnen, ist weder mit dem Wort noch mit dem Geist der Europäischen Verträge vereinbar. Im Übrigen weist Alexandra Thein darauf hin, dass gemäß Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 2 EUV die Initiative zur Anpassung der Zusammensetzung des Parlaments grundsätzlich dem Parlament selbst und nicht dem Europäischen Rat zukommt.

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