Änderung der Zuständigkeitsordnung des Digitalisierungsausschusses
Gemeinsamer Antrag im Rat von Grünen, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und Klima Freunde
23.03.2021 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
I. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen „Digitalisierungsausschuss“, in dem die Entscheidungs- und Vorberatungsbefugnisse wie folgt geregelt werden:
(1) Dem Digitalisierungsausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Beteiligung der Stadtverwaltung an Projekten der Digitalisierung / der digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung in Höhe von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio.€;
2. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €;
3. Beteiligung an Förderprojekten zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung der Stadt von mehr als 300.000 € bis 1,5 Mio €.
4. Bei einer Summe von 50.000 € - 300.000 € ist der Digitalisierungsausschuss über die zuvor genannten Punkte vorab zu informieren.
5. Thematisch betroffene Fachausschüsse werden vorberatend eingebunden.
(2) Insbesondere in folgenden Angelegenheiten ist der Digitalisierungsausschuss vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
1. Gründung, Erwerb oder Veräußerung/Kündigung von Mitgliedschaften und Unternehmensbeteiligungen mit Schwerpunkt Digitalisierung
2. Grundsatzfragen der Digitalisierung / der digitalen Transformation und der strategischen Ausrichtung der Digitalisierung / digitalen Transformation, insbesondere bei Angelegenheiten der schulischen und außerschulischen Bildung, der Smart City, der Open Source Strategie, der digitalen Teilhabe, dem Datenschutz, der Datensicherheit und der Datenkommerzialisierung, der digitalen Diskriminierung, der digitalen Infrastruktur (insbesondere der Verkehrs- und Energieinfrastruktur), im Bereich des e-Sport, des e-Government und des open Government
II. § 14 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Entscheidungsbefugnisse des Liegenschaftsausschusses wie folgt geändert:
„Bedarfsfeststellungen von Lieferungen und Leistungen für fachliche und dv-technische
Aufgaben der Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterverwaltung einschließlich des Geodatenmanagements bei Auftragswerten von mehr als € 100.000 bis einschließlich € 1 Mio.“
III. § 8 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Vorberatungszuständigkeiten des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ergänzt um eine Ziffer 8:
„Grundsatzfragen der Digitalisierung.“
„Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €, soweit diese Hard- und Software von Beschäftigten der Stadt Köln verwendet werden soll; insbesondere gilt dies für solche Hard- und Software, deren Einführung, Anwendung und Erweiterung der Mitbestimmungspflicht des Personalrats unterliegt.“
Begründung:
Köln steht als wachsende europäische Metropole vor erheblichen Herausforderungen, die nur mit einer ganzheitlichen Digitaloffensive zu meistern sind. Alle Bereiche städtischer Zuständigkeit können davon profitieren.
Eine besondere Bedeutung kommt der Digitalisierung der Verwaltung zu. Intelligent und nachhaltig umgesetzt hilft die Digitalisierung der Verwaltung, ihre Aufgaben wirksamer und effizienter zu erfüllen. Sie trägt dazu bei, den Wirtschaftsstandort zu stärken, Klima- und Umweltschutz zu verbessern, die Energiewende umzusetzen, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte zu realisieren, die Zivilgesellschaft zu stärken, politische Beteiligung zu fördern und die Lebensqualität für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhöhen.
Dafür soll ein Smart City Masterplan entwickelt werden, in dem u.a. der Ausbau des gesamten Dienstleistungs- und Digitalsegments der Verwaltung inklusive beschleunigter Verwaltungsprozesse vorangetrieben wird, ein durchgängiges digitales Prozessmanagement auf- und die Vorreiterrolle bei der digitalen Infrastruktur (Glasfaser, 5G und LoRaWAN) ausge-baut werden.
Die Stadt Köln soll eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung für Verwaltung, städtische Betriebe sowie die Schulen übernehmen. Dabei sollen verstärkt innovative Technologien und Methoden zum Einsatz kommen, die tiefgreifende Transformationsprozesse in allen betroffenen Bereichen anstoßen und deshalb auch einer politischen Begleitung bedürfen. Hierzu gehören beispielsweise Plattformtechnologien, mit denen neue Geschäfts- und Betriebsformen auch im öffentlichen Bereich unterstützt werden, Algorithmen für automatisierte Entscheidungsprozesse, Anwendungen der künstlichen Intelligenz, Gamifizierung und Augmented Reality. Dies alles sind zukunftsbestimmende technische Entwicklungen, die ganzheitlich unter den Gesichtspunkten ihrer Governance, des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Auswirkungen auf die Gesellschaft betrachtet werden müssen. Hinzu kommt die Vernetzung der Digitalisierungsinitiativen in der Stadt Köln mit solchen im Land NRW, bundesweit und im internationalen Kontext.
Um diese Ziele zu erreichen und die Digitalisierungsprozesse in der Stadt ganzheitlich zu planen und wirksam umzusetzen, müssen die digitalen Kompetenzen sowohl in der Verwaltung wie auch im Rat der Stadt gebündelt werden. Stadtverwaltung und Rat müssen als Partner die digitale Transformation gestalten.
Dazu hat der Rat der Stadt Köln in seiner konstituierenden Sitzung am 03.12.2020 gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW die Einrichtung des Digitalisierungsausschusses be-schlossen, dem 13 stimmberechtigte Mitglieder und 17 beratende Mitglieder angehören. Mit dem Digitalisierungsausschuss soll ein Gremium geschaffen werden, in dem alle relevanten Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadt beraten und in der Umsetzung begleitet werden.
Um dies zu ermöglichen, sollen dem Digitalisierungsausschuss die Entscheidungsbefugnisse in folgenden Angelegenheiten übertragen werden:
1. Beteiligung der Stadtverwaltung an Digitalisierungsprojekten mit besonderer Bedeutung ab einer Eigenbeteiligung i.H.v. 300.000 € bis zu 1,5 Mio.€. Die Wertgrenzen zur Entschei-dung durch den Ausschuss orientieren sich an den Bestimmungen von § 5 der Zuständig-keitsordnung für Bedarfsfeststellungen.
2. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen zur Beschaffung von Hard- und Software, von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung bei Auftragswerten von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €,
3. Beteiligung an Förderprojekten zur Digitalisierung ab einer Eigenbeteiligung der Stadt i. H. v. 300.000 €.
Dem Digitalisierungsausschuss sollen diese Entscheidungsbefugnisse in Digitalisierungsfragen auch dann übertragen werden, wenn
● die Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungbefugnis vorsieht
● mehrere Ausschüsse entscheidungsbefugt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen den Ausschüssen nicht hergestellt werden kann
● in Zweifelsfällen über den entscheidungsbefugten Ausschuss
Vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung soll der Digitalisierungsaus-schuss insbesondere bei allen Entscheidungen über Mitgliedschaften und Beteiligungen der Stadt mit Digitalisierungsbezug sowie in allen Grundsatzfragen der Digitalisierung beteiligt werden.
In Grundsatzfragen der Digitalisierung soll auch der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vorausgehend zur Beratung eingebunden werden. Er wird gleichzeitig von den Entscheidungsbefugnissen in Bedarfsfeststellungen mit Digitalisierungsbezug entlastet.