Verzicht auf Gebühren für Außengastronomien verlängern
Gemeinsamer Ratsantrag von SPD, Linke, FDP und Einzelmandatsträgerin Gybrisch
03.02.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
Für die Außengastronomien im gesamten Stadtgebiet, inklusive der zusätzlich genutzten Parkplatzflächen, fallen für die dazu erteilten Genehmigungen bis zum 31.12.2022 keine Sondernutzungsgebühren an. Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten der Refinanzierung dieses Einnahmeausfalls zu prüfen und umzusetzen.
Begründung:
Der bisherige Erlass der Sondernutzungsgebühren bis Ende 2021 für die Außengastronomien reicht angesichts der sich wieder verschärfenden Pandemielage nicht aus, um die sehr von der Corona-Pandemie betroffenen Betreiber*innen angemessen zu entlasten. Es bedarf einer weiteren Solidaritätsbekundung mit den Kölner Gastronom*innen und eines Beitrags zu deren Existenzsicherung. Die bisherigen Umsatzeinbußen waren über den Sommer kaum aufzuholen und nun sind bzw. werden wieder wichtige Einnahmequellen wie Weihnachtsfeiern, Silvester und Karneval aus(ge)fallen. Dadurch hat sich die tatsächliche Entscheidungsgrundlage für die hier betreffende Beschlussfassung des Rates am 24.06.2021 entscheidend zu Ungunsten der Gastronomie verändert. Zudem ist mittlerweile belegt, dass draußen die Ansteckung geringer ist als in geschlossenen Räumen, sodass die Außengastronomie die vielversprechende Möglichkeit für die Gastronom*innen bleibt, gewisse Umsätze zu generieren und ein gastronomisches Angebot Pandemie gerecht aufrecht zu erhalten.