Außengastronomie –Wetterschutzelemente langfristig sichern

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und FDP-Fraktion im Hauptausschuss

17.04.2023 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:


1. Der Hauptausschuss fordert die Stadtverwaltung auf, alle auf Kölner Stadtgebiet bisher tolerierten Einrichtungen (Mobiliar, Sonnenschirme, Aufsteller etc.) sowie Aufbauten (ein-schließlich der temporären Wind- und Wetterschutzelemente) im Bereich der genehmig-ten Sondernutzungsflächen der Gastronomie zu dulden, bis zum endgültigen Beschluss über die vom Konsultationskreis geforderten tragfähigen Regelungen zu den Inhalten und Maßgaben des Gestaltungshandbuches. Etwaig bereits eingeleitete Ordnungsverfahren, die sich auf solche Einrichtungen bezie-hen, sind einzustellen.


2. Die Stadtverwaltung verbessert ihre Kommunikation mit Veranstalter*innen und Gastro-nom*innen. Sie kündigt Maßnahmen, die die Gastronomie oder Kulturveranstaltungen betreffen, frühzeitig an, damit sich Gastronom*innen rechtzeitig vorbereiten oder ggfs. Beschwerde einlegen können.


Begründung:


Am 27.03.2023 kündigte die Stadt mit einer Pressemitteilung an, dass Gastronom*innen die während der Corona-Pandemie angeschafften und errichteten „Wetterschutzelemente“ zum 01.04.2023 abbauen müssten. Sollte nach diesem Datum festgestellt werden, dass der Rückbau noch nicht erfolgt sei, würden im äußersten Fall Verwarn- bzw. Bußgelder drohen. Viele Gastronom*innen beschwerten sich in der Folge über diese Anordnung des Amtes für öffentliche Ordnung, denn die Wetterschutzelemente seien in der Corona-Pandemie mit ho-hen Kosten angeschafft worden, viele Gäste schätzten sie und sie hätten sich auch als Wit-terungsschutz in der Winterzeit bewährt. Zudem sei die Anordnung viel zu kurzfristig erfolgt.

Auch die Politik kritisierte das Vorgehen der Verwaltung. In ihrer Sitzung am 30.03.2023 hat die BV Innenstadt (BV 1) deshalb einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag einstimmig be-schlossen, der den Gastronom*innen in der Innenstadt (denn nur für diese kann die BV 1 politisch initiativ werden) die Sondernutzung von Flächen zur Außengastronomie bis zur Verabschiedung endgültiger Regelungen durch den Konsultationskreis in der bisher geübten Weise ermöglichen soll. Außerdem wurde der Beschluss der BV 1 aus August 2022 für ein Moratorium bekräftigt, dass die bisher genehmigte Außengastronomie gestalterisch unver-ändert weiterbestehen darf, bis der Konsultationskreis endgültige Ergebnisse vorweist.


Auch der Rat hatte am 03.02.2022 eine Strategie für die Außengastronomie beschlossen. Teil des Beschlusses war, dass „winterfeste Bauten“ auch über den 31.03.2022 hinaus be-stehen bleiben dürfen. Später im Jahr in der Ratssitzung am 30.06.2022 wurde (Anlass war der Antrag der SPD-Fraktion Planungs- und Gestaltungssicherheit für die Kölner Außengast-ronomien) entschieden, dass Regelungen des Abschnitts H7 – Außengastronomie des Ge-staltungshandbuchs – (mit Ausnahme der die Barrierefreiheit betreffende Regelungen unter Punkt H7.1) bis zum Beginn der Außengastronomiesaison 2023 außer Kraft gesetzt werden – mit der weiteren Bedingung, dass bis dahin der im Handbuch im Abschnitt H7 erwähnte Konsultationskreis die dort geforderten tragfähigen Regelungen rechtzeitig erarbeitet und diese beschlossen werden. Beides ist bis heute nicht erfolgt.


In einer Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion „Bilanz der ‚Zentralen Anlaufstelle Gastro-nomie‘ der Stadt Köln“ schrieb die Verwaltung: „Zwischenzeitlich wurden durch den Rat der Stadt Köln nicht nur alle Verlängerungen der bis dato geltenden ‚Corona-Erleichterungen‘ bis Ende 2023 beschlossen, sondern am 03.02.2022 auch, dass bis dahin die Verwaltung ge-meinsam mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungskonzept zur dauerhaften Nutzung von zusätzlichen Außenflächen erarbeiten soll.“
Nach der massiven Kritik in der letzten Woche „ruderte“ die Stadtverwaltung zurück und kündigte am 31.03.2023 an, dass die „Aufstellelemente“ auf Außengastronomieflächen vor-erst bis zum 21. Mai 2023 geduldet werden.


Eine Kritik, die nicht zum ersten Mal geäußert wird, ist zudem die mangelhafte Kommunikati-on der Verwaltung mit den Gastronom*innen in unserer Stadt. Seit einigen Jahren machen Interessenvertretungen der Gastronomie immer wieder auf große Probleme mit der Stadt-verwaltung und der zuständigen Dezernentin aufmerksam. Unverständlich ist z. B., dass die Stadt am 27.03.2023 eine Anordnung verfügt, die bereits fünf Tage später von den Gastro-nom*innen umgesetzt werden soll. Die Kommunikation muss dringend verbessert werden, um wieder ein solides Arbeitsverhältnis mit der Gastronomie usw. herzustellen.

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