Wohnungsbau stärken – Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Stabilisierung des Wohnungsbaus

Änderungsantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

14.11.2024 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Der Rat beschließt das Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“. Er beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen kurzfristig umzusetzen:

  1. Die Ausweitung der Errichtung einer Kombifläche im Kooperativen Baulandmodell 2017+ auf Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten. Die durch die Kombiflächen entstehenden Kosten werden zu 30 % durch die Stadt übernommen (dies entspricht dem Anteil geförderten Wohnraums aufgrund städtischer Förderungen).
  2. Die Prüfung eines Anwendungsmodells zur Ausweitung der Ablösemöglichkeiten für Grün- und Spielflächenbedarfe im Kooperativen Baulandmodell 2017+ bis Ende 2024. Die Ablösemöglichkeit ist zu erhöhen zu Gunsten von mehr Wohnraum. Dabei sollte sowohl der Grünflächenbestand im unmittelbaren Umfeld als auch im jeweiligen Stadtbezirk bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt werden. Entwicklungen am Stadtrand grenzen häufig unmittelbar an öffentliche Grünflächen wie Parkanlagen und geschützte Landschaftsgebiete an. Hier wäre es angemessen, den Bedarf von 10 auf 5 m² pro Bewohnerin und Bewohner zu reduzieren. Der Bedarf an Spielplätzen bleibt davon unberührt. Diese Regelung findet überall dort Anwendung, wo die Kombifläche nicht möglich ist.
  3. Die Überprüfung der Stellplatzsatzung bis Ende 2024 hinsichtlich:
    1. der Erweiterung der Ablösemöglichkeiten
    2. der Reduzierung der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze
    3. der Förderung der Vorbereitung von Stellplätzen als Quartiersgarage. Nicht von Bewohnerinnen und Bewohnern angemietete Stellplätze können so an die Nachbarschaft vermietet werden.
  4. Die Prüfung einer Stärkung der Wohnungsbauleitstelle durch die Erweiterung von Entscheidungsbefugnissen bis Ende 2024. Die Wohnungsbauleitstelle ist zukünftig enger mit der qualitativen Bauberatung zu verknüpfen, um die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.
  5. Die Neuaufstellung des Kölner Wohnbündnisses mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten
  6. Die gesetzlichen energetischen Anforderungen gelten auch für Köln; städtische Anforderungen werden in freiwillige Ziele mit entsprechender Förderung zur Motivation gewandelt. Dies entspricht auch der Förderungshandhabung der NRW-Bank. Bezahlbarer Wohnraum sollte hier nicht grundsätzlich mit öffentlich gefördertem Wohnraum gleichgesetzt werden.
  7. Es ist zu prüfen, ob Wohnungsbaugenossenschaften bei der Zuweisung von städtischen Grundstücken im Verkauf oder mit Erbbaurecht bevorzugt werden können.
  8. Politik und Verwaltung verpflichten sich, keine weiteren Regeln und Anforderungen an den Wohnungsbau aufzustellen bis die jährlich notwendige Anzahl an zu schaffenden Wohnungen erreicht ist.
  9. Sämtliche Kölner Auflagen zum Wohnungsbau in Bezug auf Bau- und Materialstandards sollten auf den Prüfstand und bei Verursachung von Kostensteigerungen gestrichen werden. Die Erleichterungen, die sich aus der Novelle des Baugesetzbuches ergeben, werden von der Stadt Köln übernommen.
  10. Das kooperative Baulandmodell ist für drei Jahre auf Freiwilligkeit umzustellen. 
  11. Die Erschließungskosten sind anteilig an dem Anteil der geförderten Wohnungen (Vorgabe der Stadt) durch die Stadt Köln zu übernehmen.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Feedback geben