Ablauf der Nutzungsrechte von Grabkammern
25.07.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün setzen zu lassen:
Laut einer Presse-Information der Stadt Köln vom 14.07.2014 enden auf vier Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen bei Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung am 31. August 2014 die Nutzungsrechte. Die Friedhofverwaltung hatte diese damals neue Form der Bestattung 2001 eingeführt. Das Angebot richtete sich an Angehörige, die keine Zeit haben, ein Grab zu pflegen. Außerdem liegt die Nutzungsdauer mit zwölf Jahren deutlich unter den bis damals üblichen 25 Jahren. Die Kosten für Beerdigungen sollten damit vermindert werden.
In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Welchen Marktanteil (nach Beerdigungszahl und Umsatz) haben die Grabkammern in den einzelnen Jahren seit ihrer Einführung erreicht?
2. Inwieweit war die Einführung des o.g. Grabkammermodells technisch, ökonomisch und sozial ein Erfolg?
3. Warum wurden ab einem bestimmten Zeitpunkt keine neuen Grabkammern mehr eingerichtet?
4. Wie sieht die Verwaltung die künftige Nachfrage und inwiefern wird die Marketingstrategie überdacht?