Anpassung der Fraktionszuwendung
Antrag im Rat
16.12.2025 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses AN/1193/2023 vom 15.06.2023 werden die Zuwen-dungen an die Ratsfraktionen für die sachlichen und personellen Aufwendungen der Frakti-onsgeschäftsstellen folgendermaßen angepasst und geändert:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungen an die Fraktionen (Geldleistungen) im durch den oben genannten Ratsbeschluss (AN/1193/2023) geregelten Umfang un-ter Ziffer 2 (Sockelbetrag) und Ziffer 3 (Pauschalbetrag) ab dem 01.01.2026 unverän-dert im bisherigen Umfang fortzuschreiben, und diese auch so für die Folgejahre im Haushalt dauerhaft zu verankern.
- Die Aufwendungen der Fraktionen für Personal werden entsprechend der Tariferhö-hungen im öffentlichen Dienst angepasst. Zum 01.01.2026 soll die lineare Entgelterhö-hung von 3,0 Prozent nachvollzogen werden. Ab dem 01.05.2026 soll die weiterhin vorgesehene Entgelterhöhung in Höhe von 2,8% berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2026 und die Folgejahre in den Haushalt einzustellen.
- Die Deckung erfolgt aus der Allgemeinen Finanzwirtschaft – Produktbereich 16 – Pro-duktgruppe 1601
- Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Zuwendungen an die Fraktionen bei zu-künftigen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst – die sich auch den jeweiligen Tarif-abschlüssen ergeben – entsprechend anzupassen, ohne dass es hierzu eines Ratsbe-schlusses bedarf.
Begründung:
Die Fraktionsgeschäftsstellen erfüllen eine zentrale Funktion für die Arbeit der demokratisch gewählten Ratsfraktionen. Ihre personelle und finanzielle Ausstattung muss den tatsächlichen tariflichen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, um die Leistungsfähigkeit der Fraktionen zu sichern und die Gleichbehandlung mit den übrigen Beschäftigten der Stadt-verwaltung zu gewährleisten.
Bereits in den Ratssitzungen am 05.11.2020 und 15.06.2023 hatte der Rat daher die Neu-strukturierung der Zuwendungen für Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger beschlos-sen. Begründet wurde dies unter anderem mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Personalkostensteigerungen durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Dies machte es notwendig die Zuwendungen anzupassen.
Die jüngsten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst führen erneut zu einer realen Steigerung der Personalkosten. Ohne entsprechende Anpassungen der Budgets der Fraktionsgeschäfts-stellen entstehen strukturelle Unterdeckungen, die die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen erheb-lich beeinträchtigen würden.
Dabei wird als Personalkostenanteil am Zuwendungsbudget der Fraktionen 90 % zugrunde gelegt. Dies entspricht der gängigen Praxis.





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