Anwendung des Wonhnungsaufsichtsgesetzes in Köln
11.11.2015 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales setzen zu lassen.
Mit dem seit gut einem Jahr geltenden Wohnungsaufsichtsgesetz hat das Land NRW den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um gegen verwahrloste Wohnungen vorzugehen und Mieterinnen und Mieter davor zu schützen, dass Bauschäden vom Vermieter nicht beseitigt werden. Nach der Presseberichterstattung ist das Kölner Wohnungsamt, in dessen Zuständigkeit die sogenannte Wohnungspolizei fällt, bei bisher 306 Fällen eingeschritten.
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bitte in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
1. Um welche Fälle handelt es sich, bei denen das Kölner Wohnungsamt auf der Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetztes eingeschritten ist?
2. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt?
3. Das Gesetz gilt für freifinanzierten Wohnraum, einschließlich der Nebengebäude und Außenanlagen. Es kann darüber hinaus auch in Teilbereichen des geförderten Wohnungsbaus zum Einsatz kommen. Inwieweit ist das Wohnraumaufsichtsgesetz bei gefördertem Wohnraum, der sich in städtischem Besitz befindet, zur Anwendung gekommen?