Arbeits-/Gesundheitsschutz der Lehrkräfte öffentl. Schulen

29.05.2007 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung setzen lassen. Seit November 2006 muss die Schulleitung im Rahmen der bei einer Schwangerschaft einer Lehrerin anstehenden Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes auch die Infektionsgefährdungen berücksichtigen. Eine diesbezügliche umfassende arbeitsmedizinische Beratung kann nur durch den arbeitsmedizinischen Dienst, hier die BAD GmbH, erfolgen. Es ist daher grundsätzlich erforderlich, dass sich jede schwangere Lehrerin – sobald sie ihre Schwangerschaft gemeldet hat – nach der von der Schulleitung durchgeführten Gefährdungsbeurteilung von den Betriebsärzten der BAD GmbH beraten und untersuchen lässt. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Land NRW zu tragen. Wir bitten diesbezüglich die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele schwangere Lehrerinnen haben seit November 2006 an der erweiterten Untersuchung in Köln teilgenommen? 2. Wie viele Tage liegen im Durchschnitt zwischen den Untersuchungen und der Bekanntgabe der Ergebnisse? 3. Stehen in Köln ausreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung, die den Unterrichtsausfall zwischen Untersuchung und Bekanntgabe der Ergebnisse sowie bei vorliegender Infektionsgefärdung der schwangeren Lehrerinnen auffangen?

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