Förderaufruf 1000 Moore: Klimamoorschutz auch in Köln

Gem. Antrag im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün der Grüne-, SPD-, Linke- und Volt-fraktion

30.04.2026 Anträge FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem BUND ein Unterstützungsschreiben für einen Antrag nach der Förderrichtlinie „1000 Moore“ im Förderschwerpunkt 2 und ein entsprechendes Pro-jekt im Bereich Linder Bruch (LB 7.24) bis spätestens 1. Juni 2026 auszustellen. Inhalt des Schreibens ist die Berechtigung zur Renaturierung und eine Zweckbindung für entspre-chende Maßnahmen für die Dauer von nachfolgend 20 Jahren. Ferner soll dieses Unterstüt-zungsschreiben mit dem Zusatz ausgestellt werden, nach Umsetzung des Förderschwer-punkts 2.1 ein erneutes Einverständnis der Stadt Köln für Förderschwerpunkt 2.2 einzuholen.

Die Verwaltung stellt sicher, dass die Umsetzung nach vorgelegter Machbarkeitsstudie nur durchgeführt wird, wenn durch die Maßnahme eine Verschlechterung der Hochwasser- bzw. Grundwassersituation der Anwohnenden in Porz-Lind ausgeschlossen ist.

Begründung:
Der natürliche Klimaschutz ist unbestritten eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Die jeweilige Bundesregierung hatte dies mit der Auflage bzw. Fortsetzung des „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ (ANK) in der vorherigen bzw. aktuellen Legisla-turperiode unterlegt.

Bestandteil des ANK ist die Förderrichtlinie „1000 Moore“. Aufgabe der Richtlinie ist es, kleine und mittelgroße Moorgebiete in der Größenordnung von 5 bis 200 ha zu Gunsten des Naturschutzes, Klimaschutzes und Hochwasserschutzes wiederherzustellen: https://www.z-u-g.org/1000-moore/foerderrichtlinie-1000-moore/

Im Rahmen des durch BMUKN, BfN und MUNV geförderten Projekts „Renaturierung von Moorlebensräumen auf der Bergischen Heideterrasse“ (im Bundesprogramm biologische Vielfalt) hat der BUND (mit 10 % Eigenmitteln) auf Kölner Stadtgebiet, in Kooperation mit Grünflächenamt/Umweltamt bzw. Landesbetrieb Wald und Holz in Dünnwald bzw. im Kö-nigsforst (Naturraum Bergische Heideterrasse/auf der rechtsrheinischen Mittelterrasse), etwa 100 ha wiedervernässt, weitere etwa 100 ha könnten in den kommenden Jahren folgen: https://www.bund-nrw.de/moore-renaturieren/

Die Niederterrasse des Rheins (Naturraum Köln-Bonner Rheinebene) zählt nicht zum Gebiet dieses Projekts. Aber auch hier gibt es u.a. mit dem Linder Bruch Potenzial, das genutzt wer-den sollte. Daher hat der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesver-band Nordrhein-Westfalen e.V.) auf eigene Kosten für dieses Gebiet einen Antrag zum För-deraufruf „1000 Moore“ vorbereitet.

Der Linder Bruch in Köln-Lind war einst eines der bedeutendsten Niedermoore der Region. Durch Maßnahmen der Entwässerung war es weitgehend zerstört worden. Das Gebiet hat aber weiterhin bedeutsames Potenzial, zum Zwecke des Natur-, Klima- und Hochwasser-schutzes restauriert zu werden. Die Stadt Köln hatte dem als Eigentümerin bei der Aufstel-lung des Landschaftsplans im Jahre 1991 mit der Ausweisung des Geschützten Land-schaftsbestandteils (LB) 7.24 „Senkelsgraben in Köln-Lind“ (ca. 11 ha) Rechnung getragen.

In 2024 war es in dem Gebiet zu Konflikten gekommen, weil Grundwasser im Kontext starker Niederschlagsereignisse in Keller im zum LB benachbarter Gebäude eingedrungen war. Das Umweltamt hatte in der Folge ein Gutachten beauftragt, das Ursachen und Handlungsmög-lichkeiten für die Situation aufzeigen sollte. Dieses Gutachten von Altenbockum & Blomquist vom 25.10.2025 untermauert die starken Niederschlagsereignisse als Ursache und empfiehlt v.a. einen Pumpensumpf als individuelle Vorsorge für die Wohnhäuser. Die Funktion des Ka-nalsystems oder Oberflächenwasser des benachbarten Linder Bruchs wurden nicht als Ursa-che identifiziert.
Die Richtlinie „1000 Moore“ beinhaltet mehrere Förderschwerpunkte (FSP). Im Förder-schwerpunkt 2.1 werden vorbereitende Maßnahmen für eine Renaturierung gefördert und sollen aus einer Machbarkeitsstudie bestehen. Gegenstand dieser Studie sind u.a. die tech-nische Machbarkeit der Renaturierung, die Beschreibung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Identifizierung von Maßnahmen zum Schutze der anliegenden Siedlung vor potenzi-ellen Auswirkungen einer Renaturierung. Im von FSP 2.1 abhängigen FSP 2.2 geht es um die eigentliche Umsetzung der Renaturierung und begleitender Maßnahmen.

Die Förderschwerpunkte 2.1 und 2.2 sind gleichzeitig zu beantragen, auch wenn sich im Rahmen des FSP 2.1 herausstellen sollte, dass die Umsetzung der Renaturierung im FSP 2.2 aus bestimmten Gründen nicht vorgenommen werden kann oder soll.

Als Antragsteller stellt sich der BUND zur Verfügung. Dieser hat sich in den zurückliegenden Monaten in zwei Fördergesprächen mit dem durch das BMUKN (Bundesumweltministerium) beauftragten Dienstleister Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) umfassend beraten und die Förderfähigkeit attestieren lassen. Als nichtstaatliche Organisation könnte der BUND eine Förderquote von 95 % erreichen. Der BUND beabsichtigt nach eigener Auskunft, sich mit dem Antrag zu verpflichten, den Eigenanteil von 5 % zu tragen. Damit ist der Antrag und damit verbundene Aufwendungen für die Stadt Köln als Eigentümerin der Fläche und Träge-rin der Landschaftsplanung kostenneutral.

Neben den zu erwartenden positiven Effekten für Natur-, Klima- und Hochwasserschutz bie-tet das Projekt die Chance, die zum LB anliegende Siedlung vor bisher nicht für Konflikte ur-sächlichen, für die Zukunft aber potenziell möglichen Auswirkungen bspw. von Oberflächen-wasser besser zu schützen. Da der Förderaufruf in Mitte 2026 endet, bietet sich nun die ab-sehbar einzige Chance einer für die Stadt Köln kostenneutralen Realisierung.

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