Grünfläche Butzweiler Hof

18.06.2015 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgenden Änderungsantragantrag zur Beschlussvorlage 0739/2015 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18. Juni 2015 setzen lassen, der einstimmig beschlossen wurde.

Der Beschluss wird wie folgt geändert:

1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung, die Planung für die öffentliche Grünfläche und die Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen. Mit der Planung soll die Preisträgerin der Mehrfachbeauftragung für ein städtebauliches Planungsgutachten zur Zukunft am Butzweiler Hof Köln von 2003, Frau Prof. Marion Goerdt, unter Hinzuziehung einer Landschaftsarchitektin bzw. eines Landschaftsarchitekten zur Fortschreibung und Weiterentwicklung ihres damaligen Konzeptes beauftragt werden. 

2. Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2015 für die Planungsaufnahme die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung des Teilfinanzplanes 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) im Hj. 2015 bei Finanzstelle 6700-1301-4-1003 / Grünfläche Butzweiler Hof in Höhe von 50.000 €. 

Begründung:

Die Stadt Köln hat im Jahre 2003 eine sehr aufwändige Mehrfachbeachtragung mit sieben Büros durchgeführt, um für das Gelände des ehemaligen Flughafens Butzweiler Hof eine neue städtebauliche Fassung zu gewinnen. Teil der Aufgabe war die Gestaltung des ehemaligen und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Rollfeldes, was nun auch Inhalt der Verwaltungsvorlage ist.

Aus dem Qualifizierungsverfahren ist das Büro Goerdt + Schwarz aus Köln hervorgegangen, wobei die Entwurfsidee von Marion Goerdt unter Beteiligung einer Landschaftsarchitektin entwickelt wurde. Teile des Entwurfes waren die geschwungenen Straßen und die mikadoartigen Wohngebäude am Nordrand des Geländes, die umgesetzt wurden bzw. in stark reduzierter Form umgesetzt werden. Andere Teile konnten z.B. durch die Ansiedlung von Ikea nicht realisiert werden.

Dass sich im Laufe des Planungsprozesses nicht alle Entwurfsideen im Wettstreit z.B. mit Investoreninteressen umsetzen lassen, ist bedauerlich, liegt aber in der Natur der Sache. Im Sinne der in Köln gewünschten und praktizierten Planungskultur wäre es jedoch sträflich, nun auch noch von städtischer Seite die Wettbewerbssiegerin mit ihrer Planung gegen ein noch nicht benanntes Architekturbüro und dessen Vorstellungen auszutauschen.

Ziel unseres Änderungsantrages ist, möglichst viel vom Geist des damaligen Entwurfes zu retten, auch wenn Modifizierungen durch andere von der Stadt zu formulierende Planungs-ziele notwendig sind. In diesem Sinne bitten wir, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

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