Kriseninterventionskonzepte in Kölner Jugendzentren

Anfrage im Jugendhilfeausschuss

05.05.2026 Anfragen FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Jugendzentren leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Arbeit und bieten jungen Menschen Schutzräume, Begegnungsmöglichkeiten und Unterstützung im Alltag. Gleichzeitig sind sie Orte, an denen auch Konflikte und in Einzelfällen gravierende Vorfälle wie Diskriminierung, schwere Unfälle, körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, oder auch alkohol- und drogenbedingte Ausfall- oder Gefährdungssituationen auftreten können. In solchen Situationen ist ein schnelles, professionelles und einheitliches Handeln entscheidend – sowohl zum Schutz der Betroffenen als auch zur Unterstützung der Mitarbeitenden vor Ort.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit es in Köln verbindliche und abgestimmte Verfahren zur Krisenintervention gibt und wie gut die Einrichtungen darauf vorbereitet sind, mit entsprechenden Situationen umzugehen. Ein klar definiertes Vorgehen sowie entsprechend geschultes Personal sind zentrale Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz junger Menschen.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Inwieweit existieren für die städtischen sowie freien Jugendzentren in Köln verbindliche Leitlinien oder Protokolle zur Krisenintervention bei gravierenden Vorfällen wie Diskriminierung, schwere Unfälle, körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, oder auch alkohol- und drogenbedingte Ausfall- oder Gefährdungssituationen?
  2. Inwieweit sind diese Konzepte zwischen Verwaltung und Trägern abgestimmt, und wie wird sichergestellt, dass sie in allen Einrichtungen einheitlich angewendet werden?
  3. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten die Mitarbeitenden in Jugendzentren, um in Krisensituationen angemessen reagieren zu können?
  4. Welche Melde- und Unterstützungsstrukturen bestehen im akuten Krisenfall (z. B. Ansprechstellen in der Verwaltung, Kooperation mit Polizei oder Beratungsstellen)?
  5. Wie wird die Wirksamkeit bestehender Kriseninterventionskonzepte überprüft und weiterentwickelt, insbesondere nach konkreten Vorfällen?

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