Kritische Überprüfung der Kölner Erbbaurechtspraxis am Beispiel der Stadt Hamburg

Anfrage im Liegenschaftsauschuss

28.04.2026 Anfragen FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Stadt Köln verfolgt seit einigen Jahren - gegen die Stimmen der damaligen FDP-Fraktion - verstärkt das Ziel, städtische Grundstücke vorrangig im Wege des Erbbaurechts zu vergeben. Dieses Instrument soll eine langfristige Steuerung ermöglichen und den dauerhaften Verbleib von Grund und Boden im öffentlichen Eigentum sichern.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwicklungen in anderen Großstädten, dass diese Strategie wie befürchtet nicht frei von Problemen ist. So hatte etwa Hamburg seine Bodenpolitik ursprünglich auch stark auf das Erbbaurecht ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich nach Medienberichten jedoch, dass diese Strategie bei großen Entwicklungsgebieten an Grenzen stößt, etwa weil Infrastruktur- und Erschließungskosten ohne Verkaufserlöse schwer zu finanzieren sind oder Investoren und Käufer bei Erbpachtkonstruktionen zurückhaltend reagieren. 

Vor dem Hintergrund zunehmender Rückmeldungen aus der Bau-, Finanzierungs- und Immobilienbranche stellt sich Hamburg die Frage, ob eine weitgehend verpflichtende Anwendung des Erbbaurechts in der Praxis die gewünschten Effekte erzielt oder ob sie Investitionen hemmt, Wohnungsbau verzögert und den städtischen Haushalt zusätzlich belastet.

Gerade vor dem Hintergrund des dringend benötigten Wohnungsbaus in Köln ist es entscheidend, die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ziel muss eine Bodenpolitik sein, die sowohl langfristige städtische Interessen wahrt als auch ausreichend Investitionen in Wohnungsbau und Infrastruktur ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das in Hamburg festgestellt Phänomen bekannt und wie begegnet die Stadtverwaltung vergleichbaren Entwicklungen in Köln?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Nachfrage von Investoren nach Grundstücken im Erbbaurecht im Vergleich zum Kauf?
  3. Welche Rückmeldungen erhält die Stadt hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Projekten auf Erbbaugrundstücken?
  4. Inwieweit beeinflusst die Erbbaurechtsvergabe die Realisierung des wohnungspolitisch angestrebten Nutzungsmixes (geförderter Wohnungsbau, freifinanzierter Mietwohnungsbau, Eigentumswohnungen)?

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