Neues Kommunales Finanzmanagement

11.05.2007 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung setzen lassen:

Der Finanzausschuss möge beschließen:

Die in Anlage 1 aufgeführten Wertgrenzen werden wir folgt geändert:

b) Erlass einer Nachtragssatzung wegen nicht veranschlagter Investitionsmaßnahmen (§ 81 Abs. 3 GO)
Bisherige Wertgrenze Neue Wertgrenze

1.250.000 € 1.500.000 €
(statt 2.500.000€)

d) Befugnis des Kämmerers des Kämmerers zur Entscheidung über üpl./apl.-Aufwendungen/Auszahlungen

bis zu 25.000 € bis zu 50.000 €
(statt bis zu 100.000€)

e) Befugnis des Fachbeigeordneten zur Entscheidung über üpl-Aufwendungen/
Auszahlungen)

bis zu 5.000 € bis zu 10.000 €
(statt bis zu 20.000 €)

f) Befugnis des Kämmerers zur Inanspruchnahme von üpl./apl.-Verpflichtungsermächtigungen (§ 85 i.V.m. § 83 GO)

bis zu 50.000 € bis zu 100.000 €
(statt bis zu 500.000 €)

Begründung erfolgt mündlich.

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