Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullmann

Anfrage im Rat

04.02.2026 Allgemeines FDP-KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Mit der Schließung und der Beendigung des operativen Betriebs des Hotels Pullman zum Jahresende 2026 stehen zahlreiche Kölner Karnevalsvereine und Gruppen vor der Herausforderung, kurzfristig für die kommende Session geeignete Tagungs- und Veranstaltungsorte zu finden. Insbesondere Sitzungen und größere Zusammenkünfte, die bislang regelmäßig im Hotel Pullman stattgefunden haben, benötigen kurzfristig verlässliche Alternativen. Vor dem Hintergrund auslaufender Pachtverträge einschlägiger Hotels ist auch darüber hinaus nicht gänzlich auszuschließen, dass sich der Bedarf an alternativen Veranstaltungsflächen weiter erhöhen könnte.

Der Kölner Karneval ist als kulturelles Herzstück der Stadt ein zentraler Bestandteil der kölschen Identität. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Köln in besonderer Weise verpflichtet, gute Rahmenbedingungen für Karnevalsveranstaltungen aktiv zu unterstützen und geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Brauchtumspflege wurde der Neumarkt bereits 1823 durch karnevalistische Veranstaltungen genutzt.

Als möglicher Ausweichstandort bietet sich eine Zeltlösung auf dem Neumarkt an, wie es die KG Alt-Köllen bereits nutzt. Ein solches Zelt bietet eine Kapazität von bis zu 2.000 Besuchern. Für den Neumarkt ist laut „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028“ eine Höchstzahl von 25 Veranstaltungen per anno zulässig. Diese Kapazitäten waren im Jahr 2025 nicht ausgelastet.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Inwieweit kann der Neumarkt als Ausweichfläche in der Karnevalssession 2026/2027 für Karnevalsveranstaltungen nutzbar gemacht werden?
  2. Haben Karnevalsgesellschaften bereits bei der Stadt angefragt, ob eine Nutzung des Neumarkts möglich ist und falls ja, inwieweit hat die Stadt einer Nutzung zugestimmt?
  3. Inwieweit ist eine Zusammenarbeit mit der KG Alt-Köllen zur Nutzung des bestehenden Festzeltes möglich?
  4. Sofern eine Weiternutzung des bestehenden Festzeltes nicht oder nur eingeschränkt möglich ist: Inwieweit unterstützt die Stadt Planungen der Karnevalsgesellschaften zur Errichtung eines Festzeltes?

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