Nutzung der Windenergie in Köln – Wohnungen statt Rotoren
11.02.2014 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgenden Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Nutzung der Windenergie in Köln“ (AN/0214/2014) auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 11.02.2014 setzen zu lassen.
Der Rat möge beschließen:
Der Rat bekräftigt die Aussage des Oberbürgermeisters aus seiner Vorlage zum integrierten Klimaschutzkonzept (DS 2567/2013, S. 6) bezüglich der ablehnenden Haltung zum Neubau großer Windkraftanlagen, "für den es weder die erforderlichen Flächen noch günstige Windverhältnisse gibt. Deshalb kann sich die Stadt Köln der Umsetzung dieses Zieles nur über Beteiligungen und Kooperationsprojekte der RheinEnergie AG außerhalb der Stadtgrenzen („Andasol“, Windparks etc.) nähern."
Begründung
Köln als Wissenschaftsstadt gestaltet die Energiewende durch Forscherinnen und Entwickler und neue Technologien - nicht durch Opferung von Flächen, die zum Wohnungsbau und zur sozial gebotenen Stabilisierung der Mieten wichtiger sind.
Die Landesregierung stellt in ihren Grundsätzen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass) vor allem Defizite in NRW bei Anlagen von über 140 m Höhe fest (ca. 2,5 MW elektrische Leistung). Es ist beim vorliegenden Ratsantrag von SPD und Grünen also davon auszugehen, dass sie auch in Köln Defizite bei solchen Anlagen sehen. Das OVG Münster hat mit Urteil vom 01.07.2013 (Az. 2 D 46/12) die 1996 eingeführte Privilegierung von Windkraftanlagen weiter gestärkt und den Beurteilungsspielraum der kommunalen Planung erheblich eingeschränkt.
Eine nachhaltige Beurteilung von Windkraftkonzentrationszonen in Köln betrachtet aber nicht nur den Ist-Zustand. Sie betrachtet auch die zukünftige Entwicklung unter sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Soziale Gesichtspunkte:
Windkraftanlagen würden die heutige Bebauung schon unzureichend berücksichtigen - die Zukunft aber sicher blockieren. Formal ist schon bei der 3-4-fachen Anlagenhöhe als Abstand nicht automatisch von einer Belästigung auszugehen, ab dem fünffachen Abstand muss nicht mehr geprüft werden. Es ist aber leider davon auszugehen, dass selbst bei 1 km Abstand von einem Windpark keine sozial gemischte Bevölkerungsstruktur in einem Neubaugebiet mehr erreichbar sein wird. Es ist aber notwendig, auch im Außenbereich neuen Wohnraum für alle auszuweisen, um die Mieten zu stabilisieren.
Nur Windkraftstrom von windreichen Standorten ist sozialer Strom, weil er die Stromkosten nicht mit Subventionen belastet.
Nach dem Umweltministerium NRW sind ästhetische Gesichtspunkte außerhalb von Landschaftsschutzgebieten irrelevant. Diese Sicht wird nicht geteilt. Die Ästhetik der heimatlichen Landschaft ist aus unserer Sicht Teil der sozialen Bindung.
Ökologische Gesichtspunkte:
Hier sind die zusätzliche Belastung durch Schall und Infraschall in einer schon heute hoch lärmbelasteten Region mit wachsendem Verkehrsaufkommen bei allen Verkehrsträgern zu bewerten. Insbesondere ist jedoch zu bewerten, dass das Fehlen von Wohnraum in Köln zu ökologisch extrem nachteiligem Pendelverkehr ins Umland führt.
Der ohnehin schon schmale Korridor für Vögel im Rheintal würde weiter eingeschränkt. Eulenschützer halten einen Mindestabstand von wenigstens einem Kilometer zu Nistplätzen für notwendig.
Ökonomische Gesichtspunkte:
Das Umweltministerium NRW geht von einem möglichen Ertrag von 0,72 Gigawattstunden pro Hektar und Jahr in Köln aus. Bei 0,07 Euro pro Kilowattstunde entspräche dies einem Ertrag von 5 Euro pro Quadratmeter und Jahr. In Bielefeld wären 11 erreichbar, in Gütersloh 7,5, in Dortmund und Leverkusen je 6. Es wäre eine Fehlsteuerung von knappen Mitteln, Windkraftanlagen nach Köln zu holen, so lange anderenorts noch mit dem gleichen Geld mehr für die Energiewende getan werden kann.
Vielmehr sollte der Fokus in der Wissenschaftsstadt Köln darauf gelegt werden, wie die Vielfalt der Technologien zur Windenergienutzung gefördert und wie technologische Monokultur verhindert werden kann. So wie der LVR kann hier auch die Stadt Köln einen Beitrag leisten.
Die hoch subventionierten Windkraftanlagen führen, wie am 6.2.2014 im Kölner Stadtanzeiger dargestellt, dazu, dass auf europäischer Ebene weder ein Anreiz, noch Investitionsmittel verfügbar sind, um Energie aus nachhaltigen Quellen dort zu erzeugen, wo sie im Überfluss vorhanden sind - wie Sonnenenergie in Andalusien (s. das im integrierten Klimaschutzkonzept zitierte Projekt Andasol). Dies ist ökonomisch, ökologisch und sozial nicht zielführend im Sinne der auch von Köln unterschriebenen Milleniumsziele.